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Berlin: Zumthor sieht Turmabriss als Demütigung Topographie-Architekt: Beschwerde in Karlsruhe

Hat ein Architekt das Recht, sein Bauwerk zu vollenden? Im Fall der Topographie des Terrors und der drei Treppentürme hatte das Landgericht am vergangenen Mittwoch, einen Tag später das Kammergericht eine eindeutige Aussage gemacht: Der Architektenvertrag zwischen Berlin und dem Schweizer Architekten Peter Zumthor enthalte keine Vereinbarung, wonach Zumthor das Recht zur Vollendung des Bauwerks vorbehalten ist.

Von Sabine Beikler

Hat ein Architekt das Recht, sein Bauwerk zu vollenden? Im Fall der Topographie des Terrors und der drei Treppentürme hatte das Landgericht am vergangenen Mittwoch, einen Tag später das Kammergericht eine eindeutige Aussage gemacht: Der Architektenvertrag zwischen Berlin und dem Schweizer Architekten Peter Zumthor enthalte keine Vereinbarung, wonach Zumthor das Recht zur Vollendung des Bauwerks vorbehalten ist. Zumthors Rechtsanwälte Peter Raue und Klaus Goecke vom Büro Hogan & Hartson Raue waren vor Gericht gezogen, weil sie Urheberrechte verletzt sahen. Obwohl sie unterlagen, bleiben die Treppentürme erst mal stehen. Peter Raue hat am Freitagabend gegen den Beschluss eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. „Der Abriss der Türme wäre für Herrn Zumthor eine tiefe Demütigung, da niemand mit ihm bisher über die Gründe gesprochen hat.“ Das Bundesverfassungsgericht will über die mögliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts am 22. November entscheiden.

Für die Senatsbauverwaltung ist der „Fall“ klar: Zumthor habe mit Bausenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) am Freitag ein Gespräch geführt, sagte Sprecherin Manuela Damianakis. Das Gespräch sei vertraulich gewesen, „die Dinge sind geklärt“. Und dass Zumthors Entwürfe nicht im Kostenrahmen von 38,9 Millionen Euro blieben, belegten gelieferte Zahlen, sagte Michael Losch, Abteilungsleiter für Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten. Der Bund, künftig der Bauherr, erwartet, dass das Gelände „baurein“ übergeben wird, sagte ein Sprecher von Kulturstaatsministerin Christina Weiss. Was passiert, wenn Zumthor vor Gericht Erfolg haben wird? Sein Anwalt Peter Raue: „Dann werden wir mit den Beteiligten reden. Ende offen.“

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