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ZUR EHE GEZWUNGEN: Rund 1000 Fälle jährlich

DIE LAGEOffizielle Statistiken über die Zahl von Zwangsehen werden nicht geführt, die Dunkelziffer ist hoch. Die Menschenrechtsorganisation Terre des femmes schätzt, dass es bundesweit pro Jahr rund 1000 Zwangsverheiratungen gibt.

DIE LAGE

Offizielle Statistiken über die Zahl von Zwangsehen werden nicht geführt, die Dunkelziffer ist hoch. Die Menschenrechtsorganisation Terre des femmes schätzt, dass es bundesweit pro Jahr rund 1000 Zwangsverheiratungen gibt. Viele betroffene Frauen werden gezwungen, in die Herkunftsländer zurückzukehren, und dort verheiratet. Wie viele nach Deutschland zurückkehren, ist unbekannt.

DIE RECHTSPRECHUNG

Im Februar 2005 traten schärfere Gesetze gegen Menschenhandel in Kraft. Die Zwangsverheiratung ist seitdem als besonders schwerer Fall der Nötigung strafbar. Der Paragraf 240 im Strafgesetzbuch regelt, dass „in besonders schweren Fällen“ ein Täter mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren zu rechnen hat. Betroffene haben ein Rückkehrrecht von einem halben Jahr.

DIE INITIATIVEN

Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) und andere Justizminister fordern die Einführung eines eigenen Straftatbestandes und ein Rückkehrrecht für Frauen, die in ihrer alten Heimat verheiratet wurden. Ein Gesetzespaket im Bundestag wird offenbar nicht weiterverfolgt. Mit der CDU sei bis zur Bundestagswahl wohl nicht mehr über ein verbessertes Aufenthaltsrecht zu verhandeln, heißt es auf Bundesebene. sib

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