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Berlin: Zur letzten Instanz

Der Ärger über die Berliner Sozialämter wächst. Im Jahre 2001 waren Entscheidungen zur Sozialhilfe das Hauptbeschwerdethema, mit dem sich Bürger an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses wandten.

Der Ärger über die Berliner Sozialämter wächst. Im Jahre 2001 waren Entscheidungen zur Sozialhilfe das Hauptbeschwerdethema, mit dem sich Bürger an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses wandten. Der Ausschuss beschäftigte sich mit 158 entsprechenden Eingaben, das sind mehr als zehn Prozent aller Beschwerden des ablaufenden Jahres. Ein Jahr zuvor lag die Quote noch bei acht Prozent und das Thema nur auf Rang drei.

"In den Petitionen spiegelt sich wider, was in unserer Gesellschaft schwieriger geworden ist", sagt Karin Stange, die derzeit die Geschäfte des Ausschusses führt, bis sich im Januar ein neuer konstituiert. Immer mehr Menschen müssen nach langer Arbeitslosigkeit Sozialhilfe beantragen und ärgern sich über abgelehnte Anträge, zu lange Bearbeitungszeiten oder ihrer Meinung nach falsche Entscheidungen. Als letzte Hoffnung bleibt dann oft nur der Petitionsausschuss. Fast die Hälfte der Fälle erledigten die Abgeordneten zu Gunsten der Petenten. Stange: "Die Mitarbeiter auf den Sozialämtern sind häufig überlastet und entscheiden sehr formell. Wenn wir nachfragen, dann nehmen sie sich mehr Zeit für den Fall und nutzen ihren Ermessensspielraum."

Die Nachfragen des Petitionsausschusses hätten einiges in den Ämtern verbessert. "In der Vergangenheit hörten wir sehr oft Klagen über die Sozialämter in Spandau und Neukölln. Das ist jetzt auf ein Normalmaß zurückgegangen", sagt Stange. Dafür häufen sich die Beschwerden in Mitte; dieses Sozialamt ist seit der Bezirksfusion das größte in der Stadt.

Laut der jetzt vorgelegten Statistik für die Zeit vom 1. Januar bis zum vorzeitigen Ende der Legislaturperiode am 28. November 2001 baten insgesamt 1542 Berliner beim Petitionsausschuss um Hilfe. Die Anliegen machen deutlich, was die Berliner 2001 am meisten aufregte. Die Berliner Justiz liegt mit 136 Eingaben auf Platz zwei der Berliner Kummerkasten-Statistik: Ein verlorener Prozess kann ebenso Verstimmung auslösen wie eine angeblich unrechtmäßige Strafe. Hier allerdings stoßen die Mitglieder des Petitionsausschusses schnell an Grenzen. "Wir können prinzipiell keine Gerichtsurteile ändern", sagt Stange. "Die richterliche Unabhängigkeit ist ein höheres Gut." Das gelte auch für rechtskräftige Verwaltungsentscheidungen. "Wenn zum Beispiel jemand die Einspruchsfristen verstreichen lässt, können wir nichts machen."

Die letzte Hoffnung, das ist auch der Grund, warum sich jedes Jahr viele Ausländer an den Ausschuss wenden, zum Beispiel dann, wenn Abschiebungen drohen, sich Asylverfahren ewig hinziehen oder Aufenthaltsgenehmigungen nicht erteilt werden. 105 Petitionen landeten auf den Schreibtischen der Abgeordneten - Platz drei der Berliner Problemskala. Erst dahinter folgt der Ärger über schulische Einrichtungen. Dabei regte dieses Thema im Jahr 2000 noch am meisten auf. Die Klagen über ausgefallene Unterrichtsstunden seien zurückgegangen, sagt Stange. Heruntergekommene Schulgebäude, unhaltbare sanitäre Einrichtungen oder Versetzungen von Lehrern an andere Schulen kritisieren noch immer viele Petenten.

Normalerweise nehmen Petitionsverfahren vier bis fünf Wochen in Anspruch. Doch auch wenn es besonders eilig ist, bei geplanten Abschiebungen von einem Tag auf den anderen beispielsweise, könne man etwas tun, sagt Karin Stange. "Dann bitten wir die Verwaltung, die Entscheidung so lange auszusetzen, bis wir eine Empfehlung ausgearbeitet haben." Und meist werde diese Bitte auch erfüllt.

Der neunzehnköpfige Petitionsausschuss des neuen Abgeordnetenhauses konstituiert sich erst im Januar, trotzdem landen täglich neue Beschwerden auf Stanges Schreibtisch, seit Ende November über 100. "Damit ist die Zahl der Beschwerden im Vergleich zu den Vorjahren leicht rückläufig. Sie hat sich immer so um die 2000 pro Jahr bewegt", sagte Stange. Die "Erfolgsrate" sei über die Jahre stabil geblieben: Ein Viertel aller Interventionen gehen zu Gunsten der Petenten aus.

Wobei hilft der Petitionsausschuss?

Ein Fallbeispiel: Sozialhilfeempfänger Dirk R. (Name geändert) wollte in die Nähe seiner pflegebedürftigen Mutter ziehen. Das Sozialamt genehmigte die Kosten für den Umzug und auch die neue Miete. Doch die neue Wohnung war nicht bezugsfertig, der Vermieter bot Dirk R. eine gleichteure Unterkunft an. Dieser unterschrieb den Mietvertrag und kündigte die alte Wohnung, ohne das Sozialamt noch einmal zu fragen - er nahm an, die Zusage gelte weiterhin. Das Amt sah das anders und zog die Kostenübernahmeerklärung zurück, mit der - rein formal - richtigen Begründung, es hätte nochmals gefragt werden müssen. Aus Angst, bald obdachlos zu sein, wandte Dirk R. sich an den Petitionsausschuss. Die Angeordneten hakten nach und baten das Sozialamt, nicht ganz so formell zu sein - mit Erfolg.

Wie hilft der Petitionsausschuss?

Der Petitionsausschuss kann nur Empfehlungen aussprechen und hat ansonsten keine Anordnungsbefugnis. Er tagt ein Mal wöchentlich in nichtöffentlichen Sitzungen. Im Petitionsverfahren bittet der Ausschuss die beanstandeten Verwaltungen um eine Stellungnahme, wodurch viele Entscheidungen noch einmal genauer geprüft werden. Jeder Berliner kann sich an den Petitionsausschuss wenden, wenn er sich von der Verwaltung falsch behandelt fühlt - auch parallel zu laufenden Verfahren. Dazu genügt eine formlose, allerdings auf jeden Fall unterschriebene Eingabe.

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