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Andreas Kalbitz hat eidesstattlich versichert, nie Mitglied der "Heimattreuen Deutschen Jugend" gewesen zu sein.

© Soeren Stache/dpa

Zurückgetretener AfD-Chef in Brandenburg: Verfassungsschutz bestätigt Kalbitz' Namen auf HDJ-Mitgliederliste

Seine Mitgliedschaft in einem mittlerweile verbotenen rechtsextremen Verein streitet Andreas Kalbitz ab. Doch die belastenden Hinweise verdichten sich.

Brandenburgs Ex-AfD-Chef Andreas Kalbitz taucht auf einer Mitgliederliste des 2009 verbotenen rechtsextremen Vereins „Heimattreue Deutsche Jugend“ (HDJ) auf.

Das bestätigte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, dem ARD-TV-Magazin „Kontraste“. Das Interview wird in der Sendung am Donnerstagabend ausgestrahlt.

Bereits im März war bekannt geworden, dass Kalbitz laut einem Gutachten des Verfassungsschutzes „nachweislich“ und „über mindestens 14 Jahre“ mit der HDJ Kontakt gehabt und auch Mitglied gewesen sei.

Kalbitz hatte daraufhin erklärt, ihm sei nichts über eine Mitgliederliste bekannt. Eidesstattlich hatte er versichert, nie HDJ-Mitglied gewesen zu sein – darum ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Falschaussage.

Verfassungsschutz-Chef Haldenwang sagte, dass auf der Liste eine "Familie Andreas Kalbitz" mit der Mitgliedsnummer "1330" verzeichnet ist. Man könne sicher davon ausgehen, dass es sich um den brandenburgischen Politiker handele.

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„Er war in der Vergangenheit in der rechtsextremistischen Szene unterwegs, dazu gehören eben auch seine Aktivitäten in der HDJ.“

Die Partei hatte Kalbitz wegen der Affäre um die HDJ-Mitgliedschaft ausgeschlossen, der war dagegen vorgegangen, unterlag aber vor dem Berliner Landgericht.

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Sein Amt als Landes-Chef der AfD ruhte zunächst, Kalbitz trat Mitte August dann aber wegen der „Milzriss-Affäre“ zurück: Er soll seinem Parlamentarischen Fraktionsgeschäftsführer Dennis Hohloch bei einer Begrüßung einen „freundschaftlichen Schlag“ verpasst haben, Hohloch wurde in der Folge ins Krankenhaus eingeliefert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zu dem Vorfall. Tsp

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