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Berlin: Zusammenstoß vor Dienstende

S-Bahn-Triebwagenführer zu Geldstrafe verurteilt

Drei Minuten trennten ihn nur noch vom Feierabend. Zugführer Andre K. sah den S-Bahnhof Ostkreuz vor sich. Er hätte bremsen müssen. Doch sein Zug der Linie S8 passierte ein Halt zeigendes Signal und fuhr auf eine Bahn der Linie S4 auf, die den Bahnhof gerade verlassen wollte. „Ich habe das Signal gesehen und gebremst“, beteuerte der 39-Jährige gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten. „Es war aber feucht, der Zug rutschte wegen der Nässe und ich bekam keinen Kontakt zu den Gleisen.“

Bei dem Unfall am 21. Oktober 2001 um 21.06 Uhr waren zwölf Personen leicht verletzt worden. Die Karambolage verursachte einen Sachschaden von rund 190000 Euro. Zusammenstöße sind bei der S- und U- Bahn selten. Normalerweise ist ein Gleis durch Signale so gesichert, dass sich stets nur ein Zug in einem bestimmten Abschnitt befinden kann. Passiert ein Zug ein Halt zeigendes Signal, wird er zwangsgebremst. Auch bei der Unglücksfahrt war eine Zwangsbremsung ausgelöst worden. Doch Andre K. soll auch Signale, die eine Verringerung der Geschwindigkeit vorschrieben, nicht beachtet haben.

Zehn Jahre lang arbeitete K. als Triebwagenführer. Eine Versetzung nach dem Zusammenstoß zum Zugabfertiger habe er als „Vorverurteilung“ empfunden.

Technische Mängel allerdings lagen nach Untersuchungen eines Gutachters nicht vor. Durch einen Moment der Unachtsamkeit habe K. Haltesignale übersehen und dadurch den Unfall verursacht. Gegen den früheren Triebwagenführer erging wegen fahrlässiger Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 25 Euro. Für den Richter stand auch fest: „Aus diesem Fall wird man nicht den Schluss ziehen können, dass S-Bahn-Fahren unsicher ist.“

Kerstin Gehrke

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