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Berlin: Zuschüsse für Sozialwohnungen Senat regelt Hilfe bei Mieterhöhung

Die vom Stopp der Anschlussförderung betroffenen Sozialmieter erhalten jetzt Landeshilfen: Sie können einen Mietausgleich beantragen, wenn die Miete wegen des Wegfalls der Förderung um mehr als 0,20 Euro pro Quadratmeter steigt. Für die Höhe des Ausgleichs sind die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus maßgeblich.

Die vom Stopp der Anschlussförderung betroffenen Sozialmieter erhalten jetzt Landeshilfen: Sie können einen Mietausgleich beantragen, wenn die Miete wegen des Wegfalls der Förderung um mehr als 0,20 Euro pro Quadratmeter steigt. Für die Höhe des Ausgleichs sind die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus maßgeblich. Wer etwa als Single nicht mehr als 1000 Euro netto verdient, erhält im ersten Jahr 90 Prozent der Mietsteigerung ersetzt. Aber auch, wer um 50 Prozent über der Einkommensgrenze liegt, soll einen – entsprechend geringeren – Ausgleich erhalten. Der Zuschuss nimmt jedes Jahr um ein Fünftel ab; nach fünf Jahren gibt es die Hilfe nur noch für besonders benachteiligte Haushalte. Umzugshilfen werden unter bestimmten Umständen gewährt, wenn die Mieterhöhung über 0,52 Euro liegt. Auch Selbstnutzer geförderten Wohneigentums können einen Härteausgleich erhalten.

Weitere Informationen bei der Investitionsbank Berlin unter Tel.: 21252660. how

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