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Berlin: Zuviel gezahlte Beiträge können Versicherte erst dann zurückfordern, wenn das Bundesverfassungsgericht entschieden hat

Niemand brauche bei seiner Krankenkasse die Rückzahlung vermeintlich zu viel gezahlter Beiträge etwa für das Weihnachtsgeld zu beantragen. Auf 30 000 "rechtlich unnötige" Anträge, die überflüssige Verwaltungskosten verursachten, wies am Freitag die AOK Berlin hin.

Niemand brauche bei seiner Krankenkasse die Rückzahlung vermeintlich zu viel gezahlter Beiträge etwa für das Weihnachtsgeld zu beantragen. Auf 30 000 "rechtlich unnötige" Anträge, die überflüssige Verwaltungskosten verursachten, wies am Freitag die AOK Berlin hin. Das Bundesverfassungsgericht wird im nächsten Jahr entscheiden, ob die Beitragspflicht auf so genannte Einmalzahlungen von 1997 an rechtens ist. Der Kläger argumentiert, dass Abgaben etwa für Weihnachtsgeld keine Versicherungsleistung gegenüber stehe. Wenn das Gericht diese Sozialabgaben für unzulässig erkläre, werde die AOK zu viel entrichtete Beiträge plus vier Prozent Zinsen zurückzahlen. Auch alle anderen gesetzlichen Kassen wollen dies tun. Anträge seien nicht erforderlich, betont die AOK, davon profitiere allein die Post, so Kassenchef Rolf Müller.

Auslöser der Antragsflut sind einige Medien: In einer großen Boulevard-Zeitung war sogar ein Rückzahlungs-Antrag zum Ausschneiden abgedruckt worden.

bk

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