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Berlin: Zwangsteilzeit war Unrecht

Lehrer erfolgreich vor Bundesverwaltungsgericht

Potsdam/Leipzig – Erneut muss Brandenburg sich von einem Bundesgericht eine rechtswidrige Regierungspraxis vorhalten lassen: Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag zwar entschieden, dass die Ernennung von rund 8000 Lehrern in Brandenburg in den Jahren 1998 bis 2004 zu so genannten Teilzeit-Beamten Bestand hat. Doch im Urteil rügten die höchsten deutschen Verwaltungsrichter, dass es für die „Anordnung einer Zwangsteilzeit keine gesetzliche Grundlage gab“, die damals zeitgleich mit der Ernennung zu Beamten erfolgte. Es war also rechtswidrig, dass die 8000 Lehrer bis 2008 verkürzt arbeiteten und damit Verdienstausfälle hinnehmen mussten.

Die Chancen auf Schadenersatzanforderungen der Betroffenen, über die das Bundesverwaltungsgericht am 17.Juni entscheiden will, sind damit aus Sicht der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gestiegen. Das kann im Einzelfall 20 000 bis 30 000 Euro ausmachen. Allerdings betreffe dies nur die 500 Lehrer, die geklagt haben, sagte GEW- Landeschef Günther Fuchs. Das Bildungsministerium geht von 200 Fällen aus.

Die Landesregierung ist erleichtert, dass das Gericht den Beamtenstatus nicht angetastet hat und keine Nachzahlungen von bei Angestellten fälligen rund 200 Millionen Euro Sozialversicherungsbeiträgen fällig werden. Bildungsminister Holger Rupprecht (SPD) begrüßte das Urteil: Damit herrsche nun endgültig Klarheit und Rechtssicherheit, sagte er. Allerdings sei die Entscheidung auch „eine richtige Klatsche“ fürs Land, das gegen eigene Gesetze verstoßen habe.

Mit seiner Entscheidung ging das Leipziger Bundesverwaltungsgericht nicht so weit wie die brandenburgischen Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht von Berlin-Brandenburg. Diese hatten die komplette Verbeamtung der Lehrer wegen der Teilzeit-Passage in der Ernennungsurkunde für unwirksam erklärt. thm

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