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Teure Platten: Als Ferienwohnungen lassen sich auch die Platten an der Wilhelmstraße in Mitte zum Preis von Villen vermieten.

© Kai-Uwe Heinrich

Zweckentfremdungsverbot in Berlin: 8000 zweckentfremdete Wohnungen zurück auf dem Wohnungsmarkt

Der Berliner Senat meldet Erfolge beim Verbot von Ferienwohnungen - und die Plattform Airbnb beim Vermieten von Ferienwohnungen.

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Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz, oft als bürokratisches Monster gescholten, zeigt Wirkung. Nach aktuellen Zahlen der Senatsverwaltung für Wohnen sind seit Inkrafttreten des Gesetzes 2014 knapp 8000 zweckentfremdete Wohnungen auf den Wohnungsmarkt zurückgeführt worden. Rund die Hälfte war als Ferienwohnungen an Touristen vermietet worden, die andere Hälfte stand über einen längeren Zeitraum leer.

Spitzenreiter im Bezirksvergleich ist Friedrichshain-Kreuzberg mit 1568 zurückgeführten Wohnungen, darunter 1186 Ferienwohnungen. Tempelhof- Schöneberg meldet 1193 Wohnungen, darunter 763 Ferienwohnungen, Charlottenburg-Wilmersdorf 921 (357), Mitte 858 (642), Lichtenberg 650 (30), Pankow 494 (407), Reinickendorf 478 (120), Neukölln 459 (184), Spandau 392 (105), Marzahn-Hellersdorf 295 (17), Treptow-Köpenick 267 (69), Steglitz-Zehlendorf 266 (73).

Bei Airbnb ging es in den Anfangszeiten eher um Zimmer in einer Wohnung, die ansonsten leer standen. […] Heute sieht das anders aus, denn es werden oft ganze Wohnungen dauerhaft dem Markt entzogen. Dass das in einer Metropole, in der Wohnungsnot herrscht, nicht geht, sollte einleuchten.

schreibt NutzerIn casparcash

Überraschend ist, dass Mitte, der Bezirk mit den vermutlich meisten Ferienwohnungen, bei der Erfolgsbilanz nur auf Platz vier kommt. Der heutige Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Grüne) hatte die Umsetzung des Verbots als Sozialstadtrat 2014 vorangetrieben, war allerdings mit seiner Forderung, Adressen von Ferienwohnungen mit einer Software auszulesen, gescheitert. Deshalb müssen Mitarbeiter der Wohnungsämter Hinweisen aus der Bevölkerung nachgehen oder selbst Indizien sammeln – etwa Nummern auf Klingelschildern. Berlinweit kümmern sich etwa 60 Mitarbeiter um Anwendung und Kontrolle des Verbotsgesetzes, das kostet den Steuerzahler rund drei Millionen Euro im Jahr.

Das Gesetz könnte verfassungswidrig sein

Viele Anbieter von Ferienwohnungen wehren sich juristisch gegen das Verbot, einige hatten bereits Erfolg. Zudem legte das Oberverwaltungsgericht das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Seitdem liegen viele Widerspruchsverfahren auf Eis. Wer das Verbot ignoriert, kann mit fünfstelligen Bußgeldzahlungen belangt werden, doch durchsetzbar sind diese Forderungen derzeit nicht. Nach der aktuellen Statistik haben die Bezirksämter 2,6 Millionen Euro an Bußgeldern verhängt.

Wenn eine Wohnung vermietet wird, auch wenn es nur für 3 Tage ist, wird sie nicht dem Markt entzogen. Es gibt einen Markt für leere Wohnungen zwecks Langzeitvermietung und einen Markt für möblierte Wohnungen zur Kurzzeitvermietung. Ist denn der eine Markt besser als der andere?

schreibt NutzerIn Rotfahrer

Trotz der guten Zahlen hat das Verbotsgesetz dem Hauptvermittler von Ferienwohnungen oder -zimmern, Airbnb, bislang kaum Sorgen bereitet. Auch Airbnb meldet Erfolge: 2017 verzeichneten Berliner Airbnb-Vermieter 700 000 Gäste, 2016 waren es 600 000. Auch die Zahl der Unterkünfte stieg laut Airbnb von 21 100 im Jahr 2016 auf 26 000 im Oktober 2017. Die meisten Gäste kamen laut Airbnb aus dem Inland, gefolgt von den USA und Großbritannien. Sie blieben im Schnitt 4,2 Nächte.

Der Senat will den „Homesharern“ mit einer Gesetzesnovelle entgegenkommen. Sie dürfen die eigene Wohnung maximal 60 Tage im Jahr Feriengästen überlassen. Alexander Schwarz, Geschäftsführer Airbnb Deutschland, begrüßt das: „60 Tage sind ein Schritt in die richtige Richtung für alle Berliner Homesharer.“ Man werde weiterhin mit der Politik zusammenarbeiten, um Rahmenbedingungen für die veränderten Lebensgewohnheiten im 21. Jahrhundert zu entwickeln.

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