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Berlin: Zwei Festnahmen nach Überfall auf Tunesier

Partyfotos führten Polizei zu Verdächtigen

Von Fatina Keilani

Berlin - Schneller Fahndungserfolg nach einem brutalen Überfall: Drei der Männer, die am 23. Mai einen Tunesier mit Holzlatten attackiert haben sollen, sind am Mittwoch gefasst worden. Die Polizei hatte Partyfotos von ihnen veröffentlicht, die sie aus dem Internet gezogen hatte. Einen Irrtum gab es aber auch: Der dritte Abgebildete, ein 20-Jähriger aus Brandenburg, hatte sich selbst bei der Polizei gemeldet – und musste wieder entlassen werden, denn er hatte mit der Tat nichts zu tun. Die beiden anderen, ebenfalls 20-Jährigen, konnten in ihren Wohnungen festgenommen werden, nachdem sie von vielen Menschen erkannt worden waren. Gegen sie wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt; darauf stehen sechs Monate bis zehn Jahre Haft.

Die beiden sollen den 25-jährigen Tunesier gemeinsam mit anderen am Tattag gegen 4.45 Uhr attackiert haben, als dieser gerade das Gelände der Kulturbrauerei in Prenzlauer Berg verlassen hatte. Das Opfer arbeitete dort als Barkeeper. Laut Polizei wurde er zuerst fremdenfeindlich beschimpft und beleidigt, danach verfolgt und von hinten angegriffen. Als der 25-Jährige sich wehrte, hielt ein Täter ihn fest, während der zweite mit einer Holzlatte auf ihn einschlug. Insgesamt schlugen und traten sechs bis sieben Männer von allen Seiten zu; einer stieß eine riesige Holzbohle von einer nahe gelegenen Baustelle dem am Boden liegenden Tunesier unter den Körper. Erst als einige Frauen „Hört auf!“ riefen, ließen die Angreifer von ihrem Opfer ab.

Die Polizei hatte zusammen mit dem Opfer und Zeugen das Internet nach Fotos durchsucht und so die Bilder der drei 20-Jährigen gefunden, die zur Fahndung herausgegeben wurden, nachdem alle drei laut Polizei „eindeutig wiedererkannt“ worden waren. Dies erwies sich dann in einem Fall als falsch.

Gegen die Art der Fahndung spreche nichts, waren sich Rechtspolitiker einig. „Wenn es eine Straftat von erheblicher Bedeutung ist und ein Richter die Öffentlichkeitsfahndung angeordnet hat – keine Bedenken“, sagte etwa Grünen-Jurist Dirk Behrendt. Ähnlich äußerte sich der CDU-Politiker Peter Trapp, und auch beim Datenschutzbeauftragten hatte man zunächst keine Einwände. Angesichts des Irrtums sagte Behrendt: „Das zeigt, wie sensibel mit dieser Ermittlungsmethode umgegangen werden muss, damit man nicht Unschuldige einer Prangerwirkung aussetzt.“ Die Staatsanwaltschaft wollte sich nicht äußern. Fatina Keilani

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