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Berlin: Zwei Jahre Haft für den „Präsidenten“

Gericht: Verurteilter erschwindelte Duldung

Der „Präsident" hat die Behörden über seine wahre Identität getäuscht. So befand es gestern das Amtsgericht Tiergarten. Der Mann, der sich selber Mahmoud Al-Z. nennt und als einflussreiche Größe der Berliner Unterwelt gilt, wurde zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Er habe sich bei der Ausländerbehörde mit falschen Papieren ausgewiesen und seine frühere türkische Staatsbürgerschaft verschwiegen, um seine Duldung in Deutschland zu erreichen.

Im Prozess hatte der „Präsident" erklärt, er sei kurdischer Libanese, geboren 1966 in Beirut. Als Beruf gab er Tischler an. Nach fünfmonatigem Prozess war das Gericht aber überzeugt, dass es sich bei dem Angeklagten tatsächlich um Mahmut U., geboren in Savur in der Türkei, handelt. Dies ergebe sich aus einem türkischen Personenstandsregister. Der türkische Staat habe den Angeklagten auch zum Wehrdienst einberufen, hieß es im Urteil. Trotz arabischer Wurzeln sei er türkischer Staatsbürger gewesen.

Der „Präsident" lebt sei etwa 25 Jahren in Deutschland. Er sei staatenlos und könne nicht abgeschoben werden, erklärte er immer wieder. Das türkische Register war dann aus Sicht der Ermittler endlich ein Gegenbeweis. Doch inzwischen ist der Verurteilte tatsächlich staatenlos: Die Türkei hatte ihn im Februar 2002 wegen Verweigerung des Wehrdienstes ausgebürgert.

Das Tauziehen um seine Identität ist mit dem Urteil wohl noch nicht beendet. Die Verteidigung kündigte bereits Berufung an. Da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, bleib U. weiterhin frei. In einem anderen Verfahren muss sich der „Präsident“ seit Herbst vorigen Jahres wegen internationalen Drogenhandels verantworten. K. G.

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