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Berlin: Zwei Jahre und neun Monate Haft für 36-jährigen

Wegen Misshandlung seiner Ehefrau ist ein 36-jähriger Installateur am Mittwoch zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den geständigen Angeklagten der sexuellen Nötigung und der Körperverletzung in 21 Fällen schuldig.

Wegen Misshandlung seiner Ehefrau ist ein 36-jähriger Installateur am Mittwoch zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den geständigen Angeklagten der sexuellen Nötigung und der Körperverletzung in 21 Fällen schuldig. Es ging über den Antrag der Staatsanwaltschaft - zwei Jahre - hinaus. Da die Taten vor 1997 lagen, wurde der Mann nicht nach dem seit zwei Jahren geltenden Gesetz zur Vergewaltigung in der Ehe verurteilt. Der mittlerweile geschiedene Gas- und Wasserinstallateur hatte im Prozess eingeräumt, seine damalige Ehefrau zwischen 1995 und Ende 1996 unter Todesdrohungen und Schlägen mehrfach zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Dabei sei er stark angetrunken gewesen. Eine von der Staatsanwaltschaft geforderte zweijährige Bewährungsstrafe kam aus Sicht der Großen Strafkammer nicht in Betracht. "Hier muss ein Zeichen gesetzt werden - Frauen sind kein Freiwild, auch nicht in der Ehe", hieß es im Urteil.

Erheblich strafmildernd wurde dem Angeklagten sein umfassendes Geständnis angerechnet. Dadurch sei es dem leidgeprüften Opfer erspart geblieben, das schreckliche Geschehen noch einmal vor Gericht darzustellen. Die 36-jährige Frau war nach Entschuldigungen des Mannes immer wieder zu ihm zurückgekehrt.

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