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Berlin: Zwei Obdachlose töteten den früheren Inhaber der "Ratsstuben"

Das Landgericht hat am Montag zwei Männer wegen Mordes am früheren Wirt der "Ratsstuben" im Rathaus Schöneberg zu jeweils zehn Jahren Haft verurteilt. Die beiden Obdachlosen im Alter von 36 und 37 Jahren hatten den Deutsch-Iraker im vergangenen Juli in seiner Wohnung in Schöneberg zusammengeschlagen und mit einer Kordel erdrosselt.

Das Landgericht hat am Montag zwei Männer wegen Mordes am früheren Wirt der "Ratsstuben" im Rathaus Schöneberg zu jeweils zehn Jahren Haft verurteilt. Die beiden Obdachlosen im Alter von 36 und 37 Jahren hatten den Deutsch-Iraker im vergangenen Juli in seiner Wohnung in Schöneberg zusammengeschlagen und mit einer Kordel erdrosselt. Mit dem Schmuck des 55-jährigen als Beute waren sie zunächst nach Holland geflohen. Im August wurden beide in Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) von der Polizei gestellt.

Die drei Männer hatten sich in einem Berliner Obdachlosenheim kennen gelernt. Der 55-jährige Ex-Wirt hatte sich dort gelegentlich aufgehalten, wenn er wegen seiner Wahnvorstellungen nicht allein in seiner Wohnung am Bayerischen Platz übernachten wollte. Der Mann fühlte sich vom Geheimdienst seines Heimatlandes verfolgt und hatte wiederholt von Giftanschlägen gesprochen. Mit dem Erlös aus dem Verkauf den "Ratsstuben" war der Mann zunächst mehrere Jahre ins Ausland gegangen und hatte mit den Angeklagten geplant, Berlin zu verlassen und durch Deutschland zu ziehen.

Am Tattag hatten die Männer in der Wohnung des gebürtigen Irakers zusammen gegessen und getrunken. Im Verlauf des Abends sei der Plan entwickelt worden, ihn zu töten und auszurauben, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Weil die Angeklagten stark betrunken waren, ging das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Lebenslange Haftstrafen blieben den Obdachlosen daher erspart.

Die beiden alkoholabhängigen Männer hatten einen Ring und ein Armband des Opfers für rund 700 Mark verkauft und das Geld für ihren Lebensunterhalt verbraucht. Eine goldene Kette, die über 2000 Mark erbracht hätte, warfen sie wegen Blutspuren sofort weg. Einer der Täter hatte gegenüber einer Sachverständigen erklärt, er habe sich während der Tat nicht im Zimmer aufgehalten. Das Gericht schenkte dieser Version jedoch keinen Glauben. Nach Überzeugung der Richter war dem Opfer zunächst eine Plastiktüte über den Kopf gezogen worden. Anschließend versetzte einer der beiden Täter dem Opfer Schläge mit einer Porzellanfigur, die durch die Wucht der Hiebe zerbrach. "Ich wollte dem Menschen nichts tun", hatte der 37-Jährige beim Prozessauftakt versichert. Doch dann habe er dennoch zugeschlagen, zunächst mit einer Porzellanfigur, anschließend mit einer Messingstange. Schließlich legte einer der Täter dem Opfer eine Kordel um den Hals, worauf nach Ansicht der Richter beide gemeinsam die Kordel zuzogen.

brun

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