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Berlin: Zweitwohnungssteuer: Karenzzeit für die Abgeordneten

Bundestagsabgeordnete, die nach dem Regierungsumzug im Sommer 1999 ihren Nebenwohnsitz in Berlin nicht ordnungsgemäß angemeldet und bisher keine Zweitwohnungssteuer bezahlt haben, müssen nach Auskunft der Senatsfinanzverwaltung nicht damit rechnen, wegen Steuerhinterziehung mit einem Bußgeld belegt zu werden. Auch wenn seit 1998 jeder, der einen Nebenwohnsitz in der Stadt anmeldet, nach Ablauf eines Jahres die Steuer in Höhe von fünf Prozent der Nettokaltmiete bezahlen muss, könne man bei den Abgeordneten noch eine Karenzzeit zu Grunde legen.

Bundestagsabgeordnete, die nach dem Regierungsumzug im Sommer 1999 ihren Nebenwohnsitz in Berlin nicht ordnungsgemäß angemeldet und bisher keine Zweitwohnungssteuer bezahlt haben, müssen nach Auskunft der Senatsfinanzverwaltung nicht damit rechnen, wegen Steuerhinterziehung mit einem Bußgeld belegt zu werden. Auch wenn seit 1998 jeder, der einen Nebenwohnsitz in der Stadt anmeldet, nach Ablauf eines Jahres die Steuer in Höhe von fünf Prozent der Nettokaltmiete bezahlen muss, könne man bei den Abgeordneten noch eine Karenzzeit zu Grunde legen.

Die Finanzverwaltung will jetzt allen Abgeordneten, die das NDR-Politikmagazin "Panorama" in der vergangenen Woche als noch nicht in Berlin gemeldet genannt worden sind, einen Fragebogen schicken, sagte Sprecher Klaus Dittko. In der Innenverwaltung hieß es, dass Verstöße gegen das Melderecht eine Ordnungswidrigkeit bedeuten und mit einem Bußgeld belegt werden können. Dabei gebe es aber in jedem Fall - auch bei den Bundestagsabgeordneten - Ermessensspielräume.

Zum Thema Zweitwohnungssteuer heißt es aus der Bundestagsverwaltung, dass in diesem Zusammenhang viele Rechtsfragen "wegen des besonderen Status der Bundestagsabgeordneten noch offen" seien und der weiteren Klärung bedürften. Denn Bundestagsabgeordnete könnten - anders als andere Bürger - nicht einfach in Berlin ihren Hauptwohnsitz nehmen, sondern seien auf Grund ihrer politischen Arbeit in den Heimatwahlkreisen gebunden. Sie könnten nicht zwischen erstem und zweitem Wohnsitz wählen. Allerdings hatte sich Bundestagspräsident Thierse Anfang des Jahres in einem Schreiben an die Fraktionsgeschäftsführer gewandt und auf die Meldepflicht in Berlin verwiesen. "Panorama" hatte unter anderem die Politiker Heiner Geißler, Jürgen Trittin, Rezzo Schlauch, Hermann Otto Solms und Bernd Protzner genannt. Einige Abgeordnete wie Andrea Nahles, Christine Scheel oder auch Matthias Berninger meldeten sich kurz vor der Sendung an.

Zu den von "Panorama" Genannten gehört auch der FDP-Bundestagsabgeordnete und frühere Außenminister Klaus Kinkel. Gegenüber dem Tagesspiegel sagte er, dass er im Mai seine Zweitwohnungsanschrift dem Landeseinwohneramt mitgeteilt habe. In seinem Büro seien aber die zugesandten Meldeformulare nicht wieder an die Meldestelle zurückgeschickt worden. Er sei davon ausgegangen, angemeldet zu sein. Die Pflicht zur Zweitwohnungssteuer sei ihm nicht bekannt gewesen. Zudem sei es verwunderlich, dass sich das Einwohneramt nicht gemeldet habe, als die erforderlichen Unterlagen ausblieben.

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