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Berlin: Zwischen Gnade und Recht

Innensenator Körting besteht darauf, rückkehrunwillige Flüchtlinge abzuschieben – trotz heftiger Proteste. Ein Pro&Contra

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Seit Anfang der neunziger Jahre, als der Vielvölkerstaat Jugoslawien auseinander fiel, flohen hunderttausende Menschen nach Deutschland, um Bürgerkriegen und Völkermord zu entgehen. Zuerst kamen Bosnier, dann Kroaten, schließlich Kosovo-Albaner. Bund und Länder einigten sich schon 1992 darauf, den Aufenthalt der Bürgerkriegsflüchtlinge zu dulden, auch wenn sie keinen Asylantrag stellten. Berlin nahm von Anfang an überdurchschnittlich viele Flüchtlinge auf. Zwischen 1990 und 1995 stieg die Zahl der Ausländer, die aus dem Ex-Jugoslawien stammten, von 34839 auf 78922.

Berlins Senat, damals von CDU und SPD geführt, musste 1994 einen Nachtragshaushalt vorlegen, um die hohen Kosten der Betreuung der Kriegsflüchtlinge aufbringen zu können. 230 Millionen Euro wurden zusätzlich in den Etat eingestellt. Das sei „eine Frage der Menschlichkeit“, begründete Finanzsenator Elmar Pieroth die Entscheidung. Die Betroffenen hätten „zum Teil furchtbarste Gräuel erlitten“. Alle Parteien waren sich damals einig, dass den Flüchtlingen „Aufnahme auf Zeit“ und humanitäre Hilfe gewährt werden sollte. Erst im Herbst 1999, als im Auftrag der Uno Friedenstruppen in den Kosovo einrückten und der Zusammenbruch des Milosevic-Regimes bevorstand, änderte sich die Lage.

Viele Flüchtlinge kehrten nun freiwillig in ihre Heimat zurück. Trotz der Kriegszerstörungen und einer ungewissen Zukunft. Für die noch Unschlüssigen beschloss der Senat im Frühjahr 2000 ein Rückkehrprogramm, das eine bescheidene finanzielle Starthilfe leistete. Gleichzeitig wurde rückkehrunwilligen Flüchtlingen mit der Abschiebung gedroht. Der Senat stützte sich dabei auf einen Beschluss der Innenministerkonferenz. Seitdem wurde, nicht nur in Berlin, heftig über die humanitären Probleme diskutiert, die ein hartes Vorgehen gegenüber den Betroffenen mit sich brachte. Das gilt vor allem für zwei Gruppen: Schwer traumatisierte Flüchtlinge, die wegen ihrer Kriegserlebnisse in medizinischer und psychiatrischer Betreuung sind. Und Familien, deren Kinder in Berlin groß geworden sind, vor Schul- und Ausbildungsabschlüssen stehen, die deutsche Sprache beherrschen, weitgehend integriert sind.

Als Innensenator Ehrhart Körting (SPD) am Freitag im Tagesspiegel vorschlug, „außer in Asyl- oder in humanitären Einzelfällen“ die Rückkehr der noch in Berlin lebenden Kriegsflüchtlinge zu erzwingen, flammte diese Diskussion wieder auf. Die Grünen protestierten, der Ausländerbeauftragte des Senats, Günter Piening, verwies auf die Härtefallregelung im neuen Zuwanderungsgesetz, und Cornelia Schmalz-Jacobsen, ehemalige Ausländerbeauftrage der Bundesregierung, kritisiert heute im Tagesspiegel, „die Vernunft und auch der menschliche Umgang“ blieben auf der Strecke. Körting wiederum hält „den Punkt für gekommen, zu dem die Rückkehr erfolgen muss“. Es gebe weder einen rechtlichen noch einen moralischen Anspruch, „unser Land zwangsweise zur Aufnahme zu verpflichten“. In Berlin geht es um eine „Restgruppe“ von etwa 1800 Menschen, vorwiegend aus Bosnien. Über einen Einzelfall, den 39-jährigen Murat Zigovic, der mit seiner Frau und drei Kindern in Berlin lebte, hat der Tagesspiegel kürzlich berichtet. Ein Bleiberecht wurde ihm verwehrt. Er wurde am Freitag, in Begleitung eines serbischen Arztes, nach Serbien-Montenegro ausgeflogen, bestätigte gestern ein Sprecher der Innenverwaltung. Die Abschiebung sei „ohne Zwischenfälle“ verlaufen, auch die Familie werde demnächst freiwillig ausreisen.

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