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Berlin: Zwischen Türkischem Bund und Ausländerbeauftragter gibt es Streit um die Einbürgerungs-Sprachtests

Etwa die Hälfte der Berliner Türken, die bisher die Voraussetzungen erfüllten, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, werden nach Einschätzung des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg (TBB) ab dem 1. Januar nicht mehr zum Kreis der Berechtigten zählen.

Etwa die Hälfte der Berliner Türken, die bisher die Voraussetzungen erfüllten, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, werden nach Einschätzung des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg (TBB) ab dem 1. Januar nicht mehr zum Kreis der Berechtigten zählen. Durch die strengen Deutschtests würden viele von vornherein ausgeschlossen sein, erklärte gestern der Geschäftsführer des Türkischen Bundes, Kenan Kolat.

Der Grund für die Verschärfung ist das neue Ausländergesetz. Bisher wurden die Bewerber bei der Einbürgerung auch dann nicht geprüft, wenn sie keinen Sprachnachweis vorlegen konnten, wie zum Beispiel einen Schulabschluss. Der Beamte, der den Antrag bearbeitete, führte lediglich ein kurzes Gespräch mit einfachen Fragen beispielsweise nach Alter und Beruf durch. Der Türkische Bund fordert, diese Praxis auch weiterhin anzuwenden.

Im neuen Gesetzestext heißt es nun, dass der Bewerber ab 18 Jahren in der Lage sein muss, sich im täglichen Leben einschließlich der üblichen Kontakte mit den Behörden in seiner deutschen Umgebung sprachlich zurechtzufinden. Es müsse außerdem möglich sein, mit ihm ein seinem Alter und Bildungsstand entsprechendes Gespräch führen zu können. Dazu gehöre auch, dass der Bewerber in der Lage sein muss, einen deutssprachigen Text des alltäglichen Lebens lesen, verstehen und den wesentlichen Inhalt mündlich wiedergeben zu können. Die Fähigkeit, sich auf einfache Art mündlich verständigen zu können, reiche nicht aus.

Wer also weder Diplome noch einen Schulabschluss beziehungsweise vierjährige Schulzeit mit der Versetzung in die nächsthöhere Klasse nachweisen kann, wird nun aufgefordert, zur Überprüfung seiner Deutschkenntnisse persönlich zu erscheinen. Entscheidet der Beamte, dass die Deutschkenntnisse nicht ausreichen, wird ihm ein Kurs an der Volkshochschule empfohlen, wo er das entsprechende Zertifikat erlangen kann, die er am Ende des Deutschkurses der Grundstufe III nach einer Prüfung bekommen kann. Zahlreiche verunsicherte Türken würden anrufen und fragen, ob sie ihren Antrag wieder zurücknehmen können, sagen die Vertreter des Türkischen Bundes.

Die Ausländerbeauftragte des Senats, Barbara John, dagegen befürwortet die Sprachtests. "Bisher konnten sich die Menschen frühestens nach 15 Jahren einbürgern lassen. Wir sind davon ausgegangen, dass diese Zeit ausreicht, um Deutsch zu lernen. Das war ein Trugschluss", meint sie. Jetzt müssten neue Standards gesetzt werden, weil die Zeit auf acht Jahre herabgesetzt sei. Über 60-Jährigen, die mindestens zwölf Jahren hier leben, werde Rabatt gewährt. Diese Standards sollten nicht als Hürde gesehen werden, da es letztendlich den betroffenen Menschen selbst diene, sagte John.

Gelassen in die Zukunft sieht der stellvertretende Direktor der Volkhochschule Neukölln, Bernd Müller. "Auch ohne diese Regelung sind unsere Kurse voll", sagt er. Vor allem bei Frauen und Arbeitslosen sei der Bedarf sehr hoch. Das Alter sehe er nicht als Hinderungsgrund für Sprachunterricht. Der Unterricht bestehe überwiegend aus Hör- und Leseverständnis. Er begrüße deshalb diese Regelung.

Der Türkische Bund sieht das anders. Vor allem für die erste Generation, die als Gastarbeiter angeworben wurde, seien Tests und Prüfungen eine Zumutung. "Sie haben keine Förderung bekommen, deshalb kann man von ihnen nun auch nichts fordern", argumentiert die Sprecherin des Türkischen Bundes, Eren Ünsal.

Suzan Gülfirat

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