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Leere Hörsäle - wie geht Studieren in Zeiten der Pandemie?

© Thilo Rückeis

Update

Zwist wegen Online-Prüfungen und Regelstudienzeit: Berliner Senat streitet über neue Regeln an Unis in der Coronakrise

Weil die Grünen Änderungswünsche haben, trägt Berlins Justizsenator geplante Neuerungen vorerst nicht mit. Es geht um Online-Prüfungen und die Regelstudienzeit

Weil Corona Studierenden das Leben schwerer macht, will der Senat es ihnen zumindest ein bisschen erleichtern. Prüfungen könnten digital erfolgen, die Regelstudienzeit soll verlängert werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf, der das Berliner Hochschulgesetz pandemiebedingt ändern soll, wurde am Dienstag im Senat besprochen – allerdings nicht von allen mitgetragen.

Grünen-Justizsenator Dirk Behrendt hatte ihn – laut Wissenschaftsverwaltung ohne einen Grund zu nennen – abgelehnt. Man stochere weiter im Dunkeln, was das Justizressort konkret gegen die Verankerung der Möglichkeit von digitalen Prüfungen im Hochschulrecht im Jahr 2020 habe, hieß es aus der Senatskanzlei. Anfang Juli sei der Gesetzentwurf an die anderen Senatsverwaltungen, also auch das Justizressort, verschickt worden. Eine inhaltliche Begründung für die Ablehnung in der Senatssitzung gebe es bislang nicht. Der Justizsenator teilt auf Tagesspiegel-Anfrage lediglich mit: „Diesbezüglich gibt es noch Abstimmungsbedarf. Die Abstimmung wird in den kommenden Tagen erfolgen.“

Der Grünen-Abgeordnete Daniel Wesener, der als parlamentarischer Geschäftsführer an der Senatssitzung teilgenommen hatte, begründet den Änderungswunsch seiner Partei mit zwei Punkten: Einerseits solle nicht nur das Sommersemester, sondern auch das kommende Wintersemester von der Regelstudienzeit ausgenommen werden - zumindest die Möglichkeit weiterer Regelstudienzeitverlängerung ist im Gesetzesentwurf (Paragraph 126, Absatz 3) allerdings bereits enthalten.

Andererseits störten sich die Grünen an dem Satz „Hochschulprüfungen können auch in digitaler Form durchgeführt werden“. „Wir sind nicht gegen die Digitalisierung. Wir wollen nur, dass die Rahmenbedingungen geklärt werden“, sagt Wesener.

Weder gebe es datenschutztechnische Grundlagen, wie und mit welchem Programm die Prüfungen umgesetzt werden könnten, noch sei dafür gesorgt, dass alle Studierenden materiell ausgestattet seien, um an Online-Prüfungen teilzunehmen. Eine entsprechende Ergänzung solle entweder als Gesetzesteil oder als Ausführungsvorschrift vorgenommen werden.

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Die Wissenschaftsverwaltung betont derweil, man habe sich bereits mit den Hochschulen abgestimmt. Dort warte man auf die Möglichkeit digitaler Prüfungen. Die TU etwa sei bereits dabei, eine eigene Software zu entwickeln. Die Ausgestaltung der einzelnen Prüfungen werde jedoch nicht in einem Hochschulgesetz, sondern in den Prüfungsordnungen geregelt. Schließlich gebe es Unterschiede bei Mathematik-, Musik- oder Kunstprüfungen. Einig ist man sich zumindest in einem Punkt: Die Novelle soll möglichst in der ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause zur ersten Lesung ins Abgeordnetenhaus kommen. Zeit für etwaige Änderungen und Streits um Berlins Studierende bleiben damit bis zum 20. August.

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