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Homepage: Frühe Schulpflicht: Wenn Rückstellungsanträge zur Odyssee werden

{AnredeCustom} Der Senat sieht kein Problem: Wer sein Kind für zu klein oder zu unreif hält, kann es für ein Jahr von der Schulpflicht zurückstellen lassen. So weit die Theorie.

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Der Senat sieht kein Problem: Wer sein Kind für zu klein oder zu unreif hält, kann es für ein Jahr von der Schulpflicht zurückstellen lassen. So weit die Theorie. Die Praxis sieht allerdings anders aus: Eltern berichten von einer monatelangen Tortur, die sie als Bittsteller von einer Instanz zur nächsten führt.

Lesen Sie mehr dazu auf unserer Schulseite ob klassisch auf Papier oder heute Abend ab 19:30 Uhr im ePaper in unserer iPhone- und iPad-App.

Ihre

Susanne Vieth-Entus

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