zum Hauptinhalt
Halal-Fleisch, das auf einem Großmarkt in Frankreich angeboten wird.

© Ulrike Koltermann/dpa

Update

EuGH-Urteil: Weder halal noch koscher ist Bio

Eine rituelle Schlachtung entspricht nicht dem besten Tierschutz, entschied der Europäische Gerichtshof. Der Zentralrat der Juden ist entrüstet.

Fleisch von Tieren, die vor einer rituellen Schlachtung nicht betäubt wurden, darf nicht das EU-Bio-Siegel tragen. „Eine solche Schlachtmethode erfüllt nicht die höchsten Tierschutzstandards“, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.

Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, das eine Betäubung zum Zeitpunkt der Schlachtung die Technik sei, die das Tierwohl „am wenigsten beeinträchtigt“, hieß es in der Begründung der Richter. „Die Betäubung ist nämlich erforderlich, um beim Tier eine Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit herbeizuführen, mit der sein Leiden erheblich verringert werden kann.“

Zentralrat der Juden widerspricht EuGH

Die Praxis der rituellen Schlachtung ohne Betäubung, etwa bei der Produktion von Halal-Fleisch nach islamischen Regeln, sei in der EU zur Achtung der Religionsfreiheit zwar „ausnahmsweise erlaubt“, führte der EuGH weiter aus. Sie sei aber „nicht geeignet, Schmerzen Stress oder Leiden des Tieres genauso wirksam zu mildern“. Aus diesem Grund sei das Anbringen des EU-Bio-Logos auf Produkten, die ohne vorherige Betäubung rituell geschlachtet worden seien, nicht gestattet.

Hintergrund der Entscheidung war ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort setzte sich eine Tierschutzorganisation dafür ein, die Kennzeichnung „ökologischer/biologischer Landbau“ von Halal-Hacksteaks zu verbieten. Das zuständige französische Gericht bat den EuGH daraufhin um Klärung. Das arabische Wort „halal“ bedeutet „rein“ oder „erlaubt“. Muslime dürfen nur Fleisch essen, das „halal“ ist. Juden sprechen in ähnlicher Weise von „koscher“. Das EU-Urteil bezog sich auf die rituelle Schlachtung von Tieren ohne Betäubung generell.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland widersprach dem EuGH. Das Urteil sei „ein Schlag ins Gesicht für die jüdische Gemeinschaft und zeugt von einer großen Unkenntnis über das religiöse Schlachten“, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Religiöse Schlachtung und ökologische Tierhaltung oder Produktion schlössen sich keineswegs aus, die Bio-Zertifizierung hänge vielmehr von artgerechter Tierhaltung und -transport sowie der Fütterung ab. „Es gibt keine wissenschaftlichen Untersuchungen, die belegen, dass die Schechita schmerzhaft sei“, betonte Schuster.

Nach Angaben des Zentralrats führt die koschere Schächtung ein ausgebildeter Schlachter mit einem chirurgisch scharfen Messer durch. Dabei durchtrenne er mit einem einzigen Schnitt Luft- und Speiseröhre sowie Blutgefäße des Tieres, was zu einem dramatischen Abfall der Hirndurchblutung und der Sauerstoffversorgung führe. „Das Tier verliert das Bewusstsein innerhalb weniger Sekunden und damit seine Schmerzempfindlichkeit.“ Die gängigen Betäubungsmethoden wie Bolzenschuss- und Elektrobetäubung könnten dagegen durchaus ein Leiden des Tieres verursachen, hieß es weiter. Nach Kenntnis des Zentralrats wird in Deutschland allerdings überhaupt nicht koscher geschächtet. (KNA, epd)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false