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Der Gurt im Auto war den Deutschen Mitte der 1970er Jahre sehr suspekt.

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Gurtpflicht, Postleitzahlen & Co.: Schreck lass nach!

Viele Regeln, die heute selbstverständlich erscheinen, haben bei ihrer Einführung wütende Proteste provoziert. Acht Beispiele vom Ladenschluss über fünfstellige Postleitzahlen bis zur Anschnallpflicht.

1. EINFÜHRUNG DER GURTPFLICHT

Wann? 1975

Worum geht's? Trotz diverser Aufklärungskampagnen, die freiwilliges Anschnallen empfehlen, bleibt der Sicherheitsgurt im Auto unpopulär: Mitte der 1970er Jahre legen ihn nur zehn Prozent der deutschen Pkw-Fahrer konsequent an. Unfälle bei Tempo 20 enden deswegen oft tödlich, häufigste Ursachen sind Kopfverletzungen, Halswirbelbrüche und gerissene Organe. Nun will die Bundesregierung zum 1. Januar 1976 die allgemeine Anschnallpflicht einführen – allerdings bloß auf Vordersitzen. Ein Bußgeld ist zunächst nicht vorgesehen.

Befürchtung: Medien warnen vor einer Einschränkung der Freiheitsrechte, die „Zeit“ hält den Plan der Schmidt-Regierung für einen weiteren Schritt „in der Tendenz, die es dem einzelnen verbieten will, auf eigene Kosten riskant zu leben“. Das Bundesverkehrsministerium beauftragt eine Psychologengruppe damit, die Motive der Gurtgegner in der Bevölkerung herauszufinden. In ihrer Studie konstatieren die Wissenschaftler eine weit verbreitete „elementare Furcht vor der Fessel“. Kernangst sei, dass sich der Gurt nach einem Unfall nicht mehr öffnen lasse – dies stehe dem instinktiven menschlichen Fluchtverhalten entgegen. Laut Umfrage befürchten fast zwei Drittel der Bundesbürger, angeschnallt im eigenen Auto zu verbrennen. Auch die Vorstellung, den Wagen versehentlich in einen Fluss oder See zu manövrieren und dann wegen des festsitzenden Gurtes zu ertrinken, treibt die Deutschen um. Kritiker klagen, der Gurtzwang komme einem Zwang zur Selbstgefährdung gleich. Das Buch „Gurt, der tötet“ des Autors Jérome Spycket wird ein Bestseller.

Realität. Der Protest ebbt ab, als die Zahl der Unfalltoten nach Einführung der Pflicht deutlich sinkt. Das nicht für möglich Gehaltene tritt ein: Selbst bei schweren Unfällen mit Tempo 50 kann der Fahrer nun überleben. 1984 wird die Gurtpflicht auf Rücksitze ausgeweitet, dazu ein Verwarnungsgeld festgesetzt: Wer unangeschnallt hinterm Steuer erwischt wird, muss künftig 40 Mark zahlen.

2. NEUE POSTLEITZAHLEN

Wann? 1993
Worum geht's? Durch die Wiedervereinigung entstehen 800 Dubletten – also Postleitzahlen, denen jeweils zwei Orte zugeordnet sind. Übergangsweise sollen die Bürger auf dem Briefumschlag entweder ein „W“ oder „O“ vor die Zahl schreiben, zum 1. Juli 1993 soll das System revolutioniert werden: Statt vier haben die Postleitzahlen nun fünf Stellen, 26 400 verschiedene gibt es.

Befürchtung. Wilhelm Hübner, Chef des Verbands der Postbenutzer, warnt vor Schwierigkeiten bei der Umstellung: „Da wird so mancher noch sein gelbes Wunder erleben“. Schließlich müssten nicht nur millionenfach Briefbögen und Stempel ausgetauscht werden, bei der Aktualisierung der Adressdatenbanken drohe der „Elektronik-GAU“. Münchens Oberbürgermeister Georg Kronawitter nennt das neue System „bürgerfeindlich“ und prophezeit, seine Sekretärin brauche künftig allein zwei Stunden pro Tag, um Postleitzahlen herauszusuchen. Sein Frankfurter Kollege Andreas von Schoeler beklagt, bei dem fünfstelligen System stelle sich überhaupt „kein Lerneffekt“ ein, das Auswendiglernen werde praktisch unmöglich. Die „FAZ“ schreibt: „Das Wort Chaos hat fünf Stellen“, der „Kölner Express“ warnt: „Keiner blickt da durch“. Sächsische Lokalpolitiker monieren, dass die Zählung ausgerechnet in ihrer Region beginne – die Null als erste Ziffer könne als Diskriminierung verstanden werden!

Realität. Die Bundesregierung startet eine massive Werbekampagne, deren Maskottchen die gelbe Hand „Rolf“ mit fünf Fingern und Grinsegesicht ist. Helmut Dietl, Loriot und Wolfgang Petersen drehen Fernseh-Clips, ein Slogan lautet „Fünf ist Trümpf“. Tatsächlich akzeptiert die Bevölkerung das neue System schnell: Am Tag der Einführung tragen bereits 57 Prozent der aufgegebenen Briefe die korrekten Zahlen, nach zwei Wochen sind es mehr als 90 Prozent.

3. RAUCHVERBOT AM ARBEITSPLATZ

Wann? 1998

Worum geht's? Beim Nichtraucherschutz hinkt Deutschland Ende der 1990er Jahre anderen Industrienationen hinterher. Ärzteverbände und Krankenkassen haben die Regierung vergeblich aufgefordert, Passivraucher besser zu schützen. Eine Gruppe von Parlamentariern verschiedener Fraktionen will das Rauchen nun am Arbeitsplatz und in öffentlichen Gebäuden verbieten – und bringt einen Gesetzesvorschlag in den Bundestag ein.

Befürchtung. Der „Verband der Cigarettenindustrie“ veröffentlicht ein Gutachten, das der deutschen Wirtschaft Kosten von 30 Milliarden Mark prophezeit, sollte sie das Gesetz umsetzen müssen – zum Beispiel wegen der Schaffung von Raucherräumen. Die CDU-Wirtschaftspolitiker Gunnar Uldall und Ulrich Petzold sehen daraufhin „den Wirtschaftsstandort Deutschland in Gefahr“, die drohenden Belastungen für Betriebe seien „unzumutbar“. Im Bundestag wird am 5. Februar 1998 über das Gesetz debattiert. SPD-Mann Manfred Hampel warnt vor einem „typisch deutschen Regelungswust durch eine Vielzahl von Paragraphen“, statt neuer Verbote plädiert er für Freiwilligkeit sowie eine Renaissance der höflichen, aus der Mode geratenen Frage: „Gestatten Sie, dass ich rauche?“ Auch Gesundheitsminister Horst Seehofer möchte kein Gesetz, sondern den „Weg der Eigenverantwortung“ stärken: „Was wir in unserer Gesellschaft brauchen, ist, dass wir wieder mehr miteinander reden, dass wir mehr Rücksicht aufeinander nehmen ...“

Realität. Der Bundestag stimmt ohne Fraktionszwang ab – 54 Prozent der Abgeordneten sind gegen den Gesetzentwurf. Erst Jahre später erarbeiten die ersten Bundesländer eigene Regelungen. In Berlin gilt seit Mitte 2004 ein Rauchverbot an Schulen, seit 2008 in sämtlichen Verwaltungsgebäuden.

4. HOMOSEXUALITÄT

Wann? 1969

Worum geht's? Schon seit den 1950er Jahren wird die Forderung laut, den in der Nazizeit verschärften Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches zu streichen – dieser stellt sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe.

Befürchtung. Die Adenauer-Regierung möchte den Paragrafen unbedingt beibehalten, er soll auch die anstehende große Strafrechtsreform überdauern. Noch 1962 heißt es in einem Regierungspapier, das Verbot bilde „einen Damm gegen die Ausbreitung eines lasterhaften Treibens, das, wenn es um sich griffe, eine schwere Gefahr für eine gesunde und natürliche Lebensordnung im Volke bedeuten würde“. Und weiter: „Wo die gleichgeschlechtliche Unzucht um sich gegriffen und großen Umfang angenommen hat, waren die Entartung des Volkes und der Verfall seiner sittlichen Kraft die Folge.“

Realität. Im Rahmen der Strafrechtsreform der Großen Koalition wird der Paragraf 175 im Juni 1969 dann doch abgeändert: Sind beide Männer mindestens 21 Jahre alt und handelt es sich nicht um Prostitution, ist homosexueller Verkehr fortan erlaubt. Vier Jahre später wird die Altersgrenze auf 18 gesenkt.

Pornografie, Ladenschluss und Tempo 50

Die gelbe Hand "Rolf" bewarb 1993 die neuen Postleitzahlen.
Die gelbe Hand "Rolf" bewarb 1993 die neuen Postleitzahlen.

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5. PORNOGRAFIE

Wann? 1973

Worum geht's? Neben der Änderung von Paragraf 175 streicht die Große Koalition unter Kurt Georg Kiesinger 1969 diverse als gesellschaftlich überholt geltende Straftatbestände wie Ehebetrug oder das Verlassen Schwangerer. Andere Punkte bleiben strittig, so dass 1973 die sozialliberale Koalition einen neuen Anlauf für Reformen unternimmt. Unter anderem will sie Pornografie, die bis dahin vollständig verboten ist, teilweise freigeben. Erlaubt sein soll künftig der Verkauf sogenannter „normaler Pornografie“, die auf Gewaltdarstellung verzichte. Bei der Gesetzespräsentation im Bundestag betont Justizminister Gerhard Jahn (SPD) zwar, dass die Bundesregierung Pornografie „für eine höchst negative Erscheinung“ halte. Jedoch habe sich das bisher geltende totale Herstellungs- und Verbreitungsverbot nicht bewährt. Es gebe „sichere Anhaltspunkte dafür, dass der kritische Bürger dem Staat das Recht abspricht, sich um die individuelle Lektüre des Einzelnen zu kümmern, und so urteilen zumal auch junge Menschen.“

Befürchtung. CDU-Mann Heinz Eyrich glaubt, die Freigabe vermeintlich harmloser Filme werde automatisch einen Markt für schlimmere Werke generieren: „Die Eskalation wird nicht zu verhindern sein“. Die Deutschen würden dann mit Darstellungen konfrontiert, in denen „ganze Scharen von Männlein und Weiblein gemeinsam den Geschlechtsverkehr ausüben. Dabei wird der Eindruck entstehen, als ob der Mensch nur noch aus Geschlechtsteilen und nicht aus einem Ganzen bestehe.” Der CDU-Bundestagsabgeordnete Odal von Alten-Nordheim weiß von konkreten Vorbereitungen ausländischer Filmproduzenten, Deutschland mit einer „nicht zu übersehenden Pornowelle zu überschwemmen“, sollte das Gesetz beschlossen werden.

Realität. Der vierte Teil der Strafrechtsreform wird gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet und tritt im Januar 1973 in Kraft. Die befürchtete Pornowelle bleibt zunächst aus.

6. LADENSCHLUSS

Wann? 1956

Worum geht's? In der jungen Bundesrepublik ist der Ladenschluss nur provisorisch geregelt, gilt wochentags bis 18.30 Uhr und samstags bis 16 Uhr. Jahrelang wird diskutiert, ob man zusätzlich zum freien Sonntag entweder den Montagvormittag oder den Mittwochnachmittag verkaufsfrei halten sollte. Am Ende verabschiedet der Bundestag das „Gesetz über den Ladenschluss“, wonach der Einzelhandel montags bis freitags von 7 bis 18.30 Uhr und samstags bis 14 Uhr öffnen darf.

Befürchtung. Die „Zeit“ beschimpft die Regelung als „Paradebeispiel eines schlechten Gesetzes“ und „nicht ausgegoren“. Besonders die „Seite des Verbrauchers, also hauptsächlich die der Hausfrau“, werde benachteiligt. Statt Samstag hätte die Zeitung eine Schließung am Montagvormittag befürwortet: „Der Sonnabendnachmittag bietet den berufstätigen Hausfrauen doch die einzigen ruhigen Einkaufsstunden der gesamten Woche“.

Realität. In den folgenden Jahrzehnten wird das Ladenschlussgesetz mehrfach verändert: 1989 gibt es den „langen Donnerstag“, ab 1996 darf wochentags zwischen 6 und 20 Uhr, samstags bis 16 Uhr geöffnet sein. 2006 wird der Ladenschluss Ländersache.

7. TEMPO 50

Wann? 1957

Worum geht's? Nach Rücknahme eines Nazi-Gesetzes 1953 gibt es auf den Straßen der Bundesrepublik keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzung mehr – nicht mal innerhalb geschlossener Ortschaften. Dafür allerdings 12 000 Verkehrstote pro Jahr (zum Vergleich: 2013 sind es deutschlandweit, bei zehn Mal so vielen Autos, 3300 Tote). Um die Zahl der Unfälle merklich zu reduzieren, will die Bundesregierung im September 1957 zumindest innerhalb geschlossener Ortschaften Tempo 50 einführen.

Befürchtung. Kritiker glauben, ein wie auch immer gestaltetes Tempolimit werde das gesamte Verkehrssystem Deutschlands zusammenbrechen lassen. Zu den schärfsten Gegnern zählt der ADAC. Vizepräsident Hans Bretz schreibt an Bundestagsabgeordnete: „Soll man das Schwimmen verbieten, weil dabei jährlich Hunderte von Menschen ums Leben kommen?“ Dass der Fortschritt der Technik auch Opfer koste, sei die schmerzliche Kehrseite einer notwendigen zivilisatorischen Entwicklung, die man „nicht dramatisieren“ müsse. Sollte das Gesetz Wirklichkeit werden, drohten im Ortsverkehr deutscher Städte übrigens „noch größere Pannen als bisher“, argumentiert Bretz. Auch die Autoindustrie protestiert. Der Prokurist von Porsche warnt, die technische Weiterentwicklung werde gehemmt, was zu einem Rückgang der Verkaufszahlen führe. Der „Spiegel“ bezeichnet Bundestagsabgeordnete, die sich für die Limit-Einführung aussprechen, als „Langsamfahr-Fanatiker“.

Realität. Der wirtschaftliche Negativeffekt bleibt aus, die Totenzahlen gehen allerdings zunächst nicht zurück. 1972 folgt die Begrenzung auf 100 km/h auf Landstraßen, zwei weitere Jahre später die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen.

8. VERGEWALTIGUNG IN DER EHE

Wann? 1997

Worum geht's? Laut den Paragrafen 177 bis 179 des Strafgesetzbuchs kann eine Vergewaltigung per Definition nur außerhalb einer Ehe stattfinden. Dies wollen die Frauenbewegung und ihre Verbündeten seit 1973 ändern.

Befürchtung. Eine beliebte Argumentation der Reformgegner besagt, dass der Ehemann ein gesetzliches Recht auf Beischlaf besitze. Dabei wird gern ein BGH-Urteil von 1966 zitiert, wonach zur Ehe „die ständige Wiederholung der geschlechtlichen Vereinigung“ gehöre und sich dabei jegliches Zeigen „von Gleichgültigkeit oder Widerwillen“ verbiete. Mit den Jahren wird die Reformforderung populärer, bald nicht mehr nur von linker Seite unterstützt: 1988 wagt CDU-Frauenministerin Rita Süssmuth einen Vorstoß, scheitert aber – unter anderem gibt es koalitionsintern die Befürchtung, schwangere Frauen könnten die Reform ausnutzen und behaupten, sie seien vergewaltigt worden, um mit der kriminologischen Indikation straflos abtreiben zu können. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang von Stetten, Unions-Obmann im Rechtsausschuss, verkündet noch 1995: „Zum ehelichen Leben gehört auch, die Unlust des Partners zu überwinden. Der Ehemann ist nicht darauf aus, ein Verbrechen zu begehen – manche Männer sind einfach rabiater.“ In einem Rundbrief an alle Fraktionsmitglieder schreibt er, zuweilen könne man im ehelichen Bett eben nicht beurteilen, was „noch Vorspiel“ und was „Bedrängung“ sei.

Realität. Am 15. Mai 1997 stimmt eine fraktionsübergreifende Mehrheit im Bundestag für eine Strafrechtsreform, die sämtliche erzwungenen sexuellen Handlungen – also auch die zwischen Ehepartnern – unter Strafe stellt. Unter 644 Abgeordneten gibt es 138 Gegenstimmen.

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