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Kfz-Versicherung: So können Sie ihren Vertrag kündigen und Anbieter wechseln.

© Foto: CLARK/CLARK/obs

Stichtag am 30. November: So können Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen

Autofahrer aufgepasst: Bis zum 30. November können die meisten Kfz-Versicherungen gekündigt werden. Gerade in diesem Jahr ist das Spar-Potenzial hoch.

Für Autofahrer ist es einer der wichtigsten Termine im Jahr: der Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung. Bis zum 30. November haben Versicherte Zeit, den Anbieter zu wechseln. Je nachdem, wann der Vertrag abgeschlossen wurde, kann das Kündigungsschreiben postalisch, per E-Mail oder über ein Kundenportal eingereicht werden. Dabei lohnt es sich, die Mitteilung möglichst zügig einzureichen. Denn die Kündigung muss bis zum Stichtag bei der Versicherung eingehen, um genehmigt zu werden. 

Oftmals werben Kfz-Versicherer um den Stichtag mit attraktiven Angeboten, um neue Kunden zu gewinnen. Doch gerade in diesem Jahr könnte sich ein Wechsel besonders lohnen. Durch die Corona-Pandemie kam es nämlich zu rückläufigen Fahrleistungen: Viele Arbeitnehmer haben im Homeoffice gearbeitet und mussten nicht ins Büro fahren, auch Urlaubsfahrten sind durch die Lockdowns stark zurückgegangen.

Der geringere Verkehr führte wiederum zu weniger Unfällen: Nach Angaben des Statischen Bundesamts gab es seit der deutschen Wiedervereinigung noch nie so wenige Crashes wie im ersten Halbjahr 2021. Dies wirkt sich auf die Versicherungsbeiträge aus: Wegen der geringeren Schadenhäufigkeit sinken die Tarife

Falls Sie überlegen, ihre Versicherung zu kündigen, sind Sie hier an der richtigen Adresse.

  • Wann sind die wichtigsten Fristen?
  • Wie muss das Kündigungsschreiben formatiert werden?
  • Wie findet man eine neue Kfz-Versicherung?
  • Wann tritt das Sonderkündigungsrecht ein?

Autoversicherung: Wann ist die Kfz-Kündigungsfrist?

In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Kfz-Versicherungen,
In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Kfz-Versicherungen,

© uncredited/dpa-tmn

In der Regel gelten Autoversicherungen ein Jahr lang, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Auch wenn ein Vertrag nicht zu Anfang des Jahres abgeschlossen wird, gilt er zunächst bis zum 31. Dezember und wird danach um ein Jahr verlängert. Bei einer Kündigungsfrist von einem Monat ergibt sich der 30. November dadurch als Stichtag.

In manchen Fällen kann der Stichtag aber variieren, zum Beispiel bei Verträgen mit unterjähriger Laufzeit. Hier ist das Versicherungsjahr nicht an das Kalenderjahr gekoppelt – die einmonatige Kündigungsfrist gilt in Relation zum Hauptfälligkeitstermin. Wenn Ihre Beiträge beispielsweise zum 1. September fällig sind, endet das alte Versicherungsjahr am 31. August. Dementsprechend müsste Ihre Kündigung spätestens bis zum 31. Juli bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen.

Was auch immer mehr zum Trend wird: Verträge mit monatlicher Kündbarkeit. Vor allem junge Menschen scheinen diese Vereinbarungsstruktur zu bevorzugen, weil sie mehr Flexibilität bietet.

[Lesen Sie auch: „Berlin ist ein Autoparadies“: Zahl der Kfz-Zulassungen in der Hauptstadt steigt weiter (T+)]

Kfz-Versicherung: Was muss im Kündigungsschreiben stehen?

Damit ihre Kündigung problemfrei von dem jeweiligen Unternehmen bearbeitet werden kann, müssen bestimmte Informationen im Schreiben enthalten sein:

  • Anschriften des Absenders und der Versicherung
  • Datum
  • Versicherungsscheinnummer
  • Fahrzeugkennzeichen
  • Kündigungsgrund: Hier können Sie sich auf die „fristgerechte Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres” oder auf das Sonderkündigungsrecht berufen 
  • Unterschrift, wenn Sie das Schreiben als Hartkopie einreichen

Kündigung einreichen: Per Post, E-Mail oder Kundenportal

Wer einen Vertrag hat, der vor dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurde, muss seine Kündigung postalisch versenden. Wir empfehlen, die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu schicken – so haben Sie einen Nachweis, dass der Brief bei dem Unternehmen angekommen ist. Da es ein paar Tage dauern kann, bis der Brief zugestellt wird, schicken Sie das Schreiben am besten mindestens drei Werktage vor dem Stichtag ab.

Wer Kfz-Versicherer wechseln möchte, lässt sich am besten auch persönlich beraten.
Wer Kfz-Versicherer wechseln möchte, lässt sich am besten auch persönlich beraten.

© imago images/PhotoAlto

Verträge, die nach dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden, können auch per E-Mail gekündigt werden. Viele Autofahrer bevorzugen die elektronische Kündigung, weil sie weniger Aufwand erfordert. Der Nachteil bei dem Mailverfahren ist aber, dass sich der Zugang der E-Mail im Streitfall nur schwer nachweisen lässt. Dieser Situation können Sie mit zwei Tipps vorbeugen.

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Erstens: Schreiben Sie als E-Mail-Betreff „Kündigung der Kfz-Versicherung” und fügen Sie ihre Kunden- beziehungsweise ihre Versicherungsscheinnummer hinzu. So kann die Versicherung Sie als Absender identifizieren. Zweitens: Lassen Sie sich den Eingang der Kündigung in einem gewissen Zeitrahmen bestätigen. Ein Satz am Ende des Schreibens sowie am Ende der E-Mail sollte als Verweis genügen.

Einige Assekuranzen bieten sogar – wenn auch manchmal etwas versteckt – eine Kündigungsmöglichkeit in ihren Kundenportalen an. Wie bei der Kündigung per Mail sollten Sie hier darauf achten, dass Sie eine Eingangsbestätigung erhalten. Manche Portale generieren automatisch eine Bestätigungsmail. Zur Sicherheit können Sie aber ein Screenshot Ihres Bildschirms nehmen, sobald sie das entsprechende Formular eingereicht haben.

[Lesen Sie auch: Hunderte Euro weniger für die Versicherung: So leicht können Autofahrer Geld sparen (T+)]

Sonderkündigungsrecht: Kündigung nach Beitragserhöhung oder Schadensfall

Abgesehen von der regulären Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres ist es nach dem Sonderkündigungsrecht Versicherten erlaubt, wegen anderer Anlässe zu kündigen. Eines dieser Anlässe ist die Beitragserhöhung. Wenn Ihr Fahrzeugtyp beispielsweise in eine andere Typklasse oder Regionalklasse rückt, kann sich dies auf Ihre Zahlungen auswirken. In solchen Fällen ist Ihre Versicherung dazu verpflichtet, Sie schriftlich über die Beitragserhöhung zu informieren. Dies tut sie meistens über die jährliche Beitragsrechnung. Sobald Sie das Schreiben erhalten, haben Sie vier Wochen Zeit, den Vertrag zu beenden.

Bei einer Erhöhung der Beiträge oder einem Schadensfall gilt das Sonderkündigungsrecht.
Bei einer Erhöhung der Beiträge oder einem Schadensfall gilt das Sonderkündigungsrecht.

© imago images/Westend61

Auch nach jedem Schadensfall, den Sie der Versicherung melden, schlägt das Sonderkündigungsrecht ein – egal, ob das Unternehmen die Kosten übernimmt oder nicht. Um kündigen zu können, müssen Sie aber erst warten, bis die Verhandlungen über die Leistungspflicht abgeschlossen sind. Danach gilt auch hier eine einmonatige Kündigungsfrist.

Versicherungswechsel: Wie finde ich eine neue Kfz-Versicherung?

Bei der Suche nach einer neuen Autoversicherung helfen vor allem Vergleichsportale wie Check24, Verivox und finanzcheck. Aber Vorsicht: Die aufgeführten Angebote können von den wahren Kosten abweichen! Außerdem lassen sich manche Unternehmen gar nicht in Vergleichsportalen listen. Bevor Sie ihr Fahrzeug neu versichern lassen, ist es daher sinnvoll, Angebote direkt auf der Webseite der entsprechenden Versicherungen zu überprüfen oder ein Gespräch mit einem Berater zu führen.

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