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Durch die Neuanmeldung von 600000 Wohnungen stiegen die Einnahmen von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf über acht Milliarden Euro.

© WDR/Linda Meiers

Acht Milliarden Euro Gebühren: Einnahmen von ARD und ZDF steigen erstmals seit fünf Jahren wieder

ARD und ZDF nehmen wieder mehr Geld ein. Für die Zukunft rechnet der Beitragsservice mit weniger Geld für die Sender.

Wer neben seinem Hauptwohnsitz noch eine zweite Adresse hat, kann sich für diese Nebenwohnung vom Rundfunkbeitrag ab sofort befreien lassen. So hatte das Bundesverfassungsgericht im Juli 2018 geurteilt – und damit den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio kalt erwischt. „Noch während der Urteilsverkündung gingen bereits die ersten Anträge ein“, sagte Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice, gestern bei der Vorstellung des Jahresberichts in Köln. Der erste Effekt ist dennoch nicht allzu gewaltig: Bis zum Jahresende 2018 wurden 19 517 Nebenwohnungen vom Rundfunkbeitrag befreit, was einen jährlichen Ausfall von 4,1 Millionen Euro für das öffentlich-rechtliche System ergibt. „Aber das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange, und wir wissen nicht, wo das Ende liegt“, erklärte Wolf. Genaue Zahlen über den Bestand an Nebenwohnungen in Deutschland gebe es nicht. Wolf verwies auf Medienberichte, wonach es bis zu zwei Millionen sein könnten. Der Beitragsservice rechnet deshalb vor allem aus diesem Grund für die Zukunft - also Für die kommende Beitragsperiode - mit jährlich rund 100 Millionen Euro geringeren Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag, also 7,9 Milliarden bei der aktuellen Höhe des Beitrags von monatlich 17,50 Euro.

7,9 Milliarden Euro ab 2021 erwartet

Trotz des Karlsruher Urteils sind die Einnahmen 2018 allerdings erst einmal leicht gestiegen, von 7,97 im Jahr 2017 auf 8,01 Milliarden Euro. Die Landesrundfunkanstalten der ARD kassierten insgesamt 5,63, das ZDF 1,99 Milliarden Euro, auf das Deutschlandradio entfielen 228,9 Millionen Euro, und auch die Landesmedienanstalten werden mit 151 Millionen Euro aus dem Beitragsaufkommen finanziert. Zugute kommt den Sendern dabei der Meldedatenabgleich, den der Beitragsservice im Mai 2018 zum zweiten Mal nach der Umstellung des Rundfunkbeitrags von einer Geräte- auf eine Haushaltsabgabe durchführte. Dabei darf der Kölner Dienstleister die eigenen Adressdaten mit denen der Einwohnermeldeämter abgleichen. Aus den knapp 73 Millionen übermittelten Datensätzen ergaben sich Anfragen bei 3,3 Millionen Wohnungs-Adressen, deren Inhaber dem Beitragsservice unbekannt waren. Bis Ende 2018 kamen so 600 000 neu angemeldete Beitragszahler hinzu, wobei hierin auch „noch ungeklärte Beitragssachverhalte“ enthalten sind. Zwar erhält der Beitragsservice auch regelmäßig Informationen, etwa im Falle eines Umzugs, doch wer dann die alte Wohnung bezieht, erfahren die Datensammler in Köln nicht. Geschäftsführer Wolf spricht von einem „blinden Fleck“, der nur durch den Meldedatenabgleich beseitigt werden könne. Die öffentlich-rechtlichen Sender würden diesen Abgleich denn auch gerne als regelmäßiges Instrument zur Beitragsgerechtigkeit gesetzlich festschreiben lassen. Insgesamt verwaltete der Service mit Stichtag 31. Dezember 2018 45,82 Millionen Beitragskonten (2017: 45,01 Millionen). Große Bewegungen etwa durch den Zuzug von Flüchtlingen oder den Neubau von Wohnungen kann Wolf nicht erkennen. Der Bestand an beitragspflichtigen Wohnungen sei relativ konstant, sagte er.

Höchststand von 8,32 Milliarden Euro

Nach dem Höchststand von 8,32 Milliarden Euro im Jahr 2014 haben sich die Einnahmen aus den Rundfunkbeiträgen in den vergangenen drei Jahren auf einem Niveau von 7,9 bis acht Milliarden stabilisiert. „Damit haben sich unsere Prognosen bestätigt“, erklärte Wolf. Deutlich gestiegen (plus elf Prozent) ist im vergangenen Jahr noch einmal die Zahl derjenigen, die von der Beitragszahlung befreit werden. Das Gros der drei Millionen Personen sind Bezieher von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II (70 Prozent) sowie Menschen, die auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (21 Prozent) angewiesen sind. Leicht gesunken (minus fünf Prozent) ist dagegen erneut die Zahl der Mahnverfahren. 1,2 Millionen Beitragszahler wurden 2018 mit einem Vollstreckungsersuchen konfrontiert, 2015 waren es noch 1,45 Millionen.
Erfreut zeigte sich der Geschäftsführer über ein „geändertes Nutzerverfahren“. Immer mehr Beitragszahler nutzen die Möglichkeiten der Online-Kommunikation. Die Zahl der per Online-Formularen übermittelten Anliegen wuchs gegenüber 2017 um 42 Prozent, die Zugriffe auf die Webseite rundfunkbeitrag.de stieg um 18,5 Prozent auf 31,72 Millionen. Dennoch verzeichnet der Beitragsservice weiterhin täglich im Schnitt 19 300 Anrufe und 17,4 Millionen schriftliche Anfragen im Jahr.

ARD, ZDF und Deutschlandradio haben gerade für die kommende Gebührenperiode einen erhöhten Finanzbedarf von zusätzlichen drei Milliarden Euro bei der zuständigen Einrichtung Kef angemeldet.

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