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Bislang befand sich das Abrufen von urheberrechtlich geschützten Filmen über Streamingdienste in einer rechtlichen Grauzone. Nun gibt es die ersten Abmahnungen.

© Kai-Uwe Heinrich

Ärger mit Pornoportal: Massenhaft Redtube-Nutzer abgemahnt

Neues aus dem Rotlichtbezirk: Redtube-Nutzer erhalten wegen Streifen wie "Amanda's secrets" und "Miriam's Adventures" derzeit massenhaft Anwaltsschreiben. Doch sind diese Filme überhaupt urheberrechtlich schützenswert?

Der Schaden geht weit über die 250 Euro hinaus, die eine Regensburger Anwaltskanzlei von den Abgemahnten dafür fordert, dass sie auf dem Pornoportal Redtube.com angeblich urheberrechtlich geschützte Streifen wie „Amanda’s secrets“, „Miriam’s Adventures“ oder „Hot Stories“ abgerufen haben sollen. Allein bei der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann / von Rüden sind am Donnerstag und Freitag über 200 Anfragen von Internetnutzern eingegangen, die Post aus Regensburg erhalten haben. Zum juristischen Ärger kommt mitunter die Peinlichkeit dazu, dass so die Nutzung des Rotlichtangebotes bekannt wird. Denn das Anwaltsschreiben geht an den Inhaber des Internetanschlusses, bei dem es sich auch um Frau, Freundin oder Firma des Abgemahnten handeln kann.

Juristisch interessanter sind die Abmahnungen jedoch, weil es sich bei Redtube.com um ein Streamingportal handelt. Der Inhalt wird hier nicht heruntergeladen, sondern ähnlich wie beim klassischen Fernsehen als Datenstrom übermittelt. Um das Video unterbrechungsfrei betrachten zu können, wird es im Computer kurzfristig zwischengespeichert. Und genau dieses Speichern im Puffer wird den Nutzern nun als Verstoß zu Last gelegt. „Die Abmahnung bedeutet für alle illegalen, aber auch legalen Streaming-Plattformen einen herben Rückschlag“, sagte Johannes von Rüden dem Tagesspiegel. Der Anwalt hat für die abgemahnten Besucher des Internet-Rotlichtviertels jedoch noch Hoffnung. Denn im Ernstfall müsste nachgewiesen, dass die Filme tatsächlich erkennbar illegal zum Streamen angeboten wurden. Eine andere Frage ist, ob es sich bei Pornos überhaupt um urheberrechtlich schützenswerte Filme handelt. Das Landgericht München war da schon einmal anderer Meinung, als es feststellte, dass der Film, um denn es in dem Verfahren ging, „lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise“ zeige.

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