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Medien: An Michael Terhaag Anwalt für Online-Recht

Drum prüfe, wen du ins Netz lässt

Auf mein kabelloses Internet (WLAN) können auch meine Nachbarn zugreifen. Hafte ich nun grundsätzlich für alles, was über diesen Zugang passiert?

Grundsätzlich kann es tatsächlich zu einer Haftung kommen. In einer zivilgerichtlichen Auseinandersetzung, etwa bei einer Klage wegen eines Urheberrechtsverstoßes, muss der Anschlussinhaber vor Gericht nachweisen, dass er die MP3-Dateien nicht selbst geladen hat, sondern dass der Nachbar ohne seine Kenntnis für den Download verantwortlich ist. Darum ist man gut beraten, mit Zustimmung der einzelnen Nutzer den Datenverkehr über den Router zu protokollieren, um notfalls darlegen zu können, wer der Übeltäter war. Solche Einstellungen sind allerdings nicht immer möglich. Anders sieht die Beweislage in Strafverfahren aus. Hier bräuchte man nur nachweisen, dass tatsächlich mehrere den Anschluss nutzen und schon läge der „schwarze Peter“ bei der Behörde. Um unangenehme Befragungen oder gar Hausdurchsuchungen und Rechnerbeschlagnahme zu vermeiden, gilt dennoch: „Drum prüfe, wen du in dein Netz lässt!“

Das gilt auch wegen der Providergebühren, für die der Betreiber des drahtlosen Netzwerkes aufkommen muss. Wer sein Netz für andere öffnet, kommt ohne unbeschränkte Flatrate nicht aus. Siehe dazu auch: www.aufrecht.de. Foto: Promo

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An Michael Terhaag

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