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Medien: Arbeitsgericht: Redakteur siegt gegen RBB

Die fristlose Kündigung des Redakteurs Martin Demmler durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ist unwirksam. Das hat das Arbeitsgericht Berlin am Mittwoch entschieden.

Die fristlose Kündigung des Redakteurs Martin Demmler durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ist unwirksam. Das hat das Arbeitsgericht Berlin am Mittwoch entschieden. Demmler hatte nach RBB-Sicht durch Urkundenfälschung das Vertrauensverhältnis zu seinem Arbeitgeber massiv gestört; ihm war deswegen fristlos gekündigt worden. Während der Verhandlung verzichtete der Redakteur des Kulturradios auf eine vorläufige Weiterbeschäftigung. Die Richterin hatte Demmler signalisiert, dass sie diesem Antrag nicht stattgeben werde. Der Sender will nach Aussage seines Sprechers Ulrich Anschütz die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob und wie er auf das Urteil reagieren werde. Im Rundfunk Berlin-Brandenburg wird allerdings erwartet, dass der Sender die nächsthöhere Instanz, also das Landesarbeitsgericht Berlin anrufen wird. jbh

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