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Medien: Augstein-Erben ohne Macht beim „Spiegel“

Das Kartellamt hat entschieden: Mitarbeiter KG und Gruner + Jahr dürfen ihre Anteile am Magazin erhöhen

Am Dienstag hat das Bundeskartellamt dem Antrag von Gruner + Jahr entsprochen. Der Verlag erlangt nach Ansicht der Bonner Behörde keinen marktbeherrschenden Einfluss bei politischen Wochenmagazinen, wenn er gemeinsam mit den Mitarbeitern die alleinige Entscheidungsgewalt beim „Spiegel“ hat. Eine Sprecherin des Kartellamts sagte: „Die Verengung von drei auf zwei Parteien ändert nichts an der Stellung von G + J.“ Zur Begründung der Freigabe sagte sie: „Gruner + Jahr hatte schon bisher einen mitbeherrschenden Einfluss beim ,Spiegel’.“ Darin, dass Rudolf Augsteins Vetorecht wegfällt, seine Erben künftig nichts mehr zu sagen haben und Gruner + Jahr bereits den „Stern“ herausgibt, sieht das Kartellamt keinen Hinderungsgrund.

Rudolf Augstein hatte verfügt, dass nach seinem Tod die beiden „Spiegel“-Gesellschafter Mitarbeiter KG (50 Prozent) und Gruner + Jahr (25 Prozent) die Option haben, den Augstein-Erben (25 Prozent) jeweils ein halbes Prozent ihrer Anteile abzukaufen. Da alle Entscheidungen beim „Spiegel“ einer Zustimmung von 76 Prozent bedürfen, bedeutet dies, dass Augsteins Erben keinerlei Mitspracherecht mehr hätten. Dies wollte Augstein vor seinem Tod ändern. Gelungen ist es ihm nicht.

Die Machtlosigkeit der Erben ist nun durch die Entscheidung des Kartellamts zementiert. Mangels Rechtsmitteln werden die Augstein-Kinder nicht dagegen vorgehen. „Wir treten das Prozent ab“, sagte Jakob Augstein am Dienstag dem Tagesspiegel. Zudem sprach er die Hoffnung aus, „dass Gruner + Jahr der gewachsenen Verantwortung beim ,Spiegel’ gerecht wird“. Es sei nun an der Mitarbeiter KG und an Gruner + Jahr, die Unabhängigkeit des Nachrichtenmagazins zu garantieren. Weiter sagte Augstein: „Wir hätten begrüßt, wenn das Kartellamt das Hauptprüfverfahren eröffnet hätte.“ Den Erben war es jedoch nicht gelungen, die Behörde davon zu überzeugen, dass es gravierende Folgen nach sich ziehen kann, wenn nur noch zwei Gesellschafter etwa über die Bestellung und Abberufung des „Spiegel“-Chefredakteurs entscheiden. Gruner + Jahr teilte mit: „G + J nimmt die Entscheidung des Bundeskartellamts zur Kenntnis und sieht sich darin in seiner Rechtsauffassung bestätigt.“

Jakob Augstein bedauerte die Entscheidung. Überrascht zeigte er sich nicht. Dem Tagesspiegel sagte er: Immerhin sei es in den vergangenen Wochen gelungen, auf mögliche Gefahren aufmerksam zu machen und bei den „Spiegel“-Mitarbeitern und Gruner + Jahr das Problembewusstsein zu schärfen.

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