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Medien: Bild’ dir dein Urteil

Im Prozess um eine Satire der „taz“ geht Chefredakteur Kai Diekmann in Berufung. Er besteht auf Schmerzensgeld

Wer Chefredakteur der „Bild“-Zeitung ist und Beiträge veröffentlicht, die anderer Leute Persönlichkeitsrechte verletzen, muss sich nicht wundern, wenn seine eigenen Persönlichkeitsrechte verletzt werden. So lautet der Grundtenor einer Urteilsbegründung des Berliner Landgerichts. Sie bezieht sich auf den Streit zwischen „Bild“-Chef Kai Diekmann und der „taz“ wegen einer Penis-Satire auf der Wahrheitsseite. Diekmann hat jetzt gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Alles begann mit einer Satire von Gerhard Henschel in der „taz“ vom 8. Mai 2002. Unter der Überschrift „Sex-Schock! Penis kaputt“ fantasierte der Autor von einer angeblichen, in einer Spezialklinik in Miami missglückten Penis-Verlängerung bei Kai Diekmann. Am 19. November wurde der Streit vor Gericht verhandelt und entschieden. Beide Parteien freuten sich über die Entscheidung und interpretierten das Urteil auf jeweils ihre Weise. Die „taz“ freute sich, nicht das von Diekmann geforderte Schmerzensgeld in Höhe von 30 000 Euro zahlen zu müssen. Und Diekmann freute sich, dass der „taz“ untersagt wurde, den Artikel weiter zu verbreiten beziehungsweise die darin aufgestellten Behauptungen zu wiederholen.

Doch dann wurde Diekmann die Urteilsbegründung zugestellt.

Darin heißt es, Diekmann stünde kein Schmerzensgeld zu, weil der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte nicht schwerwiegend gewesen sei. Zum einen, weil es sich erkennbar um eine Satire gehandelt habe. „Vor allem aber spricht gegen das Bedürfnis für eine Geldentschädigung, dass der Kläger Chefredakteur der ,Bild’-Zeitung ist.“

Das Gericht argumentiert: Da erstens in „Bild“ häufig Beiträge stünden, die Persönlichkeitsrechte und oftmals auch die Intimsphäre verletzen, da zweitens der Chefredakteur diese Rechtsverletzungen nicht unterbindet, sondern sogar befördert, und er drittens damit sein Geld verdient, habe er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn es um die eigenen Persönlichkeitsrechte geht. Wörtlich heißt es: „Er hat sich mit Wissen und Wollen in das Geschäft der Persönlichkeitsrechtsverletzungen begeben und wird daher davon ausgehen, dass diejenigen Maßstäbe, die er anderen gegenüber anlegt, auch für ihn selbst von Belang sind.“

Diese Urteilsbegründung dürfte bei „taz“- Anwalt Johnny Eisenberg größte Freude ausgelöst haben – folgte das Gericht damit doch hundertprozentig seiner Argumentation.

Diekmann reagiert verständnislos: „Es kann nicht sein, dass Vorurteile gegenüber dem Chefredakteur einer Boulevardzeitung und dem Boulevardjournalismus zur Grundlage eines Urteils gemacht werden“, argumentiert er. Abgesehen davon führe eine solche Begründung dazu, „dass alle Journalisten, die mit dem Boulevard-Journalismus ihr Geld verdienen, sich nicht auf den Schutz ihrer Intimsphäre berufen können.“ Man kann darüber streiten, ob sich Kai Diekmann mit diesem Prozess einen Gefallen tut. Bei „Bild“, unter Journalisten, in der Öffentlichkeit – überall ist er der Häme ausgesetzt. Und auch die zu erwartende nächste Gerichtsverhandlung wird sicherlich wieder kurzweilig sein.

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