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Medien: Der Minister gibt Zwischenbescheid

Kauf des Berliner Verlages durch Holtzbrinck weiter in der Schwebe

Die Entscheidung über eine Ministererlaubnis für den Kauf des Berliner Verlages („Berliner Zeitung“) durch die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck (Der Tagesspiegel) fällt noch nicht in der nächsten Woche. Der Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums, Christoph Reichle, sagte am Sonnabend, nach Informationen der für die Ministererlaubnis zuständigen Fachabteilung werde es zum 13. Mai noch keine Entscheidung über den Antrag der Verlagsgruppe geben. Ein neues Datum nannte er nicht.

Der Sprecher der Verlagsgruppe, Rolf Aschermann, sagte, dass das Unternehmen eine Verzögerung des Verfahrens bedauere, und er bestätigte zugleich, dass die Verlagsgruppe „in der nächsten Woche eine Art Zwischenbescheid erwartet“. Aschermann sagte ferner, dass jüngst weitere Gespräche mit dem Ministerium geführt worden seien. „Es ist möglich, dass der Minister eine weitere Prüfung erwartet, dass es wirklich keinen Käufer für den Tagesspiegel gibt.“ Gegebenenfalls würde die Verlagsgruppe solche Anforderungen von Seiten des Ministeriums erfüllen; in der mündlichen Anhörung vom 22. April hatte Verleger Stefan von Holtzbrinck auf eine konkrete Frage des Ministers erklärt, bislang sei ihm von einem Kaufinteressenten nichts bekannt.

Der Antrag auf Ministererlaubnis war am 13. Januar bei Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) gestellt worden. Der gesetzlichen Grundlage zufolge soll der Minister binnen vier Monaten über eine Erlaubnis entscheiden. Der Antrag der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck zielt darauf ab, den Berliner Verlag übernehmen zu dürfen und den Tagesspiegel mit der „Berliner Zeitung“ in den kaufmännischen Verlagsbereichen zu fusionieren. Die zudem von Holtzbrinck vorgeschlagene Stiftungslösung sieht vor, dass ein unabhängiges Kuratorium unter anderem darüber wacht, dass die beiden Zeitungen weiterhin redaktionell unabhängig voneinander arbeiten. Ziel ist der Erhalt des Tagesspiegel und der „Berliner Zeitung“, wie Vertreter der Verlagsgruppe zuletzt bei der öffentlichen Anhörung am 22. April im Bundeswirtschaftsministerium unterstrichen haben.

Der Anhörung und dem Antrag auf Ministererlaubnis ist ein ordnungsgemäßes Kartellverfahren vorausgegangen, in dem das Fusionsbegehren abgelehnt worden war. Auch die Monopolkommission hat empfohlen, die Ministerlaubnis nicht zu erteilen. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement ist an diese Empfehlung nicht gebunden, er kann seine Erlaubnis allerdings mit Auflagen und Bedingungen verknüpfen.

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