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Digitalfernsehen: Landesmedienanstalt klagt gegen EU

Der Streit um die Zuschüsse für den Ausbau des digitalen Antennen-Fernsehens (DVB-T) geht in die nächste Runde. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) klagt jetzt gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission.

Berlin - Die EU-Kommission hatte entschieden, dass in Berlin und Brandenburg gezahlte Zuschüsse illegal seien. Dies sieht die MABB anders und reichte deshalb am Montag Klage gegen die Entscheidung ein. Die EU- Kommission nehme zu Unrecht eine Begünstigung der privaten Fernsehveranstalter an. Diese hätten sich zu einem fünfjährigen Sendebetrieb verpflichtet, statt sich für die kostengünstigere Option eines Ausstiegs aus der terrestrischen Versorgung zu entscheiden.

Nur ein abgestimmter Umstieg öffentlich-rechtlicher und privater Veranstalter habe zum Erfolg von DVB-T in Berlin und Brandenburg geführt, hieß es. Die Medienanstalt hatte Sendern Zuschüsse in Höhe von etwa vier Millionen Euro gewährt, um digitales Fernsehen im Großraum Berlin-Potsdam zu fördern. Profitiert haben davon unter anderen RTL und ProSiebenSat.1. Der öffentlich-rechtliche Sender rbb erhielt keine finanziellen Mittel. Anfang November hatte die EU die Zuschüsse für illegal erklärt und die Rückzahlung der Mittel gefordert.

Der Verband Privater Kabelnetzbetreiber (ANGA), der mit einer Beschwerde die Untersuchung der EU eingeleitet hatte, erneuerte am Montag seine Kritik: Die Kommission habe ihre Entscheidung auf eine Reihe «schwerwiegender» Fehler bei der Subventionsvergabe gestützt. Der Klage der Landesmedienanstalt räume der Verband daher wenige Erfolgschancen ein, hieß es. (dpa)

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