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Das Gutachten der "Junge Freiheit" ist fehlerhaft.

© Kitty Kleist-Heinrich

Doch kein "tazgate": Die "taz" gewinnt Rechtsstreit gegen "Junge Freiheit"

Die rechtspopulistische Zeitung darf nicht mehr behaupten, die "taz" habe ein Grundstück unter Marktpreis erworben.

Die rechtspopulistische Zeitung „Junge Freiheit“ (JF) darf nach einem Beschluss des Kammergerichts Berlin nicht länger behaupten, die Berliner „Tageszeitung“ (taz) habe das Grundstück für ihr neues Redaktionsgebäude unter dem Marktpreis gekauft. Das gehe aus einer einstweiligen Verfügung hervor, die die taz erwirkt habe, hieß es am Mittwochabend auf der Website der Zeitung.

Die rechtskonservative Wochenzeitung „Junge Freiheit“ hatte im Januar unter Berufung auf den Gutachter Ralf Schuster berichtet, das Grundstück sei zu einem Preis von einer Million Euro unter dem Marktwert verkauft worden.

Diese Summe sei der Stadt Berlin deshalb entgangen. JF-Chefredakteur Dieter Stein hatte daraufhin Strafanzeige wegen Untreue gestellt und von der EU-Kommission gefordert zu prüfen, ob es sich dabei um eine unerlaubte staatliche Beihilfe handele.

Gericht: JF hat journalistische Sorgfalt vermissen lassen

Auch der Bund der Steuerzahler schaltete sich ein. „In dem Grundstücksverkauf für einen so niedrigen Kaufpreis sehe ich durchaus einen Anfangsverdacht für eine Untreue zu Lasten des Landes Berlin und damit der Steuerzahler“, sagte der Landesvorsitzende des Steuerzahlerbundes der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Die JF hatte ihre vermeintliche Enthüllung damals stolz "tazgate" getauft.

In seinem Beschluss vom 18. März stellte das Kammergericht fest, der Sachverständige habe die Geschossflächenzahl falsch berechnet und sei deshalb zu einem viel höheren Grundstückswert gekommen.

Dieser Fehler sei im Gutachten klar zu erkennen gewesen, hieß es weiter. Außerdem habe die JF vor der Veröffentlichung weder mit der taz, noch mit der Verkäuferseite gesprochen und damit journalistische Sorgfalt vermissen lassen. Wenn die „Junge Freiheit“ ihre Behauptungen wiederholt, droht ein Bußgeld von 250.000 Euro. Auf Tagesspiegel-Anfrage war am Donnerstag bei der JF niemand zu erreichen. (Mnd/epd)

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