zum Hauptinhalt
Nur eine Handvoll Cent. Der Überschuss aus der Zwangsabgabe für ARD und ZDF landet nicht beim Beitragszahler.

© IMAGO

Einnahmen für ARD und ZDF: Rundfunkbeitrag sinkt um 48 Cent

Die Ministerpräsidenten wollen die Zwangsabgabe für die öffentlich-rechtlichen Sender um 48 Cent senken. Die Expertenkommission KEF hatte eine Rückzahlung um 73 Cent vorgeschlagen.

Erstmals in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sinkt der Rundfunkbeitrag. Der Monatssatz soll um 48 Cent auf 17,50 Euro sinken. Das beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag in Berlin. Sie peilen für den Start das erste Quartal 2015 an. Damit blieben die Regierungschefs hinter dem Vorschlag der Finanzkommission KEF zurück, die eine Senkung um 73 Cent auf 17,25 Euro vorgeschlagen hatte. Der Senkung um 48 Cent müssen die Länderparlamente noch zustimmen.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) betonte, es gehe darum, finanziellen Spielraum zu haben, damit der Beitrag stabil bleibe und bis Ende 2019 nicht erhöht werden müsse. Außerdem könne es einen ersten Schritt für weniger Werbung in den öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehprogrammen geben. Die Länder hätten sich am Vorschlag der KEF orientiert. „Wir senken circa oder knapp zwei Drittel.“ Thüringens Regierungschefin Christine Lieberknecht (CDU) sagte, die Länder hätten sich für 48 statt 73 Cent weniger entschieden, „weil es noch Unsicherheiten gibt.“

Die Sender können nach Berechnungen der KEF für 2013 bis 2016 mit 1,15 Milliarden Euro mehr rechnen, als den Anstalten zustehen. Insgesamt werden in diesem Zeitraum 31,8 Milliarden Euro Einnahmen erwartet. Er wird seit 2013 für ARD, ZDF und Deutschlandradio pro Wohnung und nicht mehr nach Anzahl und Art der Geräte erhoben.

Aus dem prognostizierten Überschuss hatte die Expertenkommission eine Rückzahlung von 73 Cent je Beitragszahler errechnet. Diese 73 Cent entsprechen in etwa der Hälfte des Einnahmeplus’ von 1,14 Milliarden Euro. Die andere Hälfte sollte nach dem Willen der KEF wegen der Unsicherheit der Datenlage nicht in die Absenkung eingerechnet, sondern vorgehalten werden. „Die Anstalten dürfen die über den festgestellten Bedarf hinausgehenden Mittel nicht verwenden, sie sind einer Rücklage zuzuführen“, hatte die KEF im Dezember 2013 vorgeschlagen.

Bis 2015 läuft eine Prüfung, welche Folgen das neue Erhebungssystem für die Beitragszahler hat. Dabei geht es auch darum, ob Unternehmen oder Kommunen übermäßig stark belastet wurden. Die Ministerpräsidenten ließen offen, ob diese Gruppen entlastet werden. Dreyer betonte: „Klar ist, dass wir auf jeden Fall sichergestellt haben wollen, dass dieser Spielraum noch gegeben ist.“ Die Länderchefs verständigen sich auch darauf, den Anteil der kleinen Anstalten Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk innerhalb des ARD-Finanzausgleichs mit Wirkung ab 2017 zu erhöhen.

Die Entscheidung über den geplanten Jugendkanal von ARD und ZDF vertagten die Länderchefs. „Der Jugendkanal ist nicht tot“, sagte Dreyer, die die Rundfunkkommission der Länder leitet. Es gebe noch Gesprächsbedarf. „Wir konnten uns hier auch nicht abschließend einigen.“

Zur Startseite