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Medien: Fakten, Fakten, Fakten

„Focus“ unterliegt „Spiegel“ vor dem Bundesgerichtshof

„Focus“ darf sich nicht unter Berufung auf seine größere LeserReichweite als Marktführer bezeichnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab am Donnerstag dem Hamburger Magazin „Der Spiegel“ Recht, das gegen eine „Focus“-Werbeanzeige aus dem Jahr 1999 geklagt hatte. „Focus“ hatte darin mit seiner „Marktführerschaft“ geworben, weil es mehr Leser erreichte als der „Spiegel“. Das Hamburger Blatt dagegen berief sich auf seine deutlich höhere verkaufte Auflage. Laut BGH war die Anzeige irreführend (Az: I ZR 150/01). Nach den Worten der Karlsruher Richter konnte auch ein sorgfältiger Leser der Anzeige zu der Auffassung gelangen, dass mit „Marktführerschaft“ auch eine höhere verkaufte Auflage gemeint sein konnte. „Focus“-Chef Helmut Markwort bezeichnete den Rechtsstreit als „nicht wirklich relevant“. Unter Hinweis auf die anhaltend höhere „Focus“-Reichweite sagte er: „Erst die tatsächliche Zahl der Leser gibt Auskunft über die Bedeutung eines Nachrichtenmagazins.“ dpa

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