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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dienstsitz Berlin

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Frühere Mitarbeiter des Landwirtschaftsministeriums betroffen: Kein Schweigen zur Nazi-Vergangenheit

Journalist der "Bild"-Zeitung erstreitet Einblick in NS-Verstrickungen ehemaliger Mitarbeiter des Bundeslandwirtschaftsministeriums

Journalisten bekommen mehr Einblicke in ein Gutachten zur NS-Vergangenheit des Bundeslandwirtschaftsministeriums als bisher. Das hat das Oberverwaltungsgericht
Münster am Montag entschieden und damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln als Vorinstanz in Teilen aufgehoben. Geklagt hatte ein Journalist der „Bild“-Zeitung.

Er verlangte vom Ministerium uneingeschränkte Einsicht in ein Gutachten, das Verstrickungen ehemaliger Mitarbeiter in der Nazi-Zeit aufzeigt und berief sich auf das
Informationsfreiheitsgesetz. Das Ministerium lehnte dies mit Hinweis auf den Datenschutz von 62 Betroffenen ab und schwärzte Passagen. Das ist jetzt nur noch zum Teil möglich. Bei
gestorbenen Mitarbeitern, denen das Gutachten kritikwürdiges oder falsches Verhalten während der NS-Zeit nachwies, müssen die Inhalte offengelegt werden.

Was wiegt schwerer? Interesse der Öffentlichkeit oder Persönlichkeitsrechte

Das Gericht musste zwischen den Interessen der Öffentlichkeit mit Pressefreiheit und Informationsfreiheitsgesetz und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte sowie dem Beamtenrecht abwägen. Der Vorsitzende Richter sprach deshalb in der mündlichen Verhandlung von einer extrem schwierigen Rechtssituation.

Bei der Entscheidung differenzierte das Gericht dann auch. Gestorbene und noch lebende ehemalige Mitarbeiter haben nach Ansicht des Gerichts unterschiedliche Schutzansprüche. Bei nachgewiesenen Verstrickungen von bereits Gestorbenen - in dem Gutachten mit „nicht ehrwürdig“ und „kritikwürdig“ bezeichnet - hat der Journalist volles Zugriffsrecht. Bei allen anderen gilt eine Frist von drei Jahren nach dem Tod. Angehörige der Verstorbenen müssen nicht vor einer Offenlegung gefragt werden.

Noch lebende Personen müssen der Offenlegung durch das Ministerium zustimmen, so das Gericht in Münster. Der Vertreter des Journalisten sprach in der mündlichen Verhandlung von
einer enormen Bandbreite der NS-Verstrickungen. „Das reicht von Massenmord bis Mitläufer“, sagte Anwalt Christoph Partsch. Deshalb sei das öffentliche Interesse besonders groß. (dpa)

Carsten Linnhoff

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