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Fußball-Übertragungen: Private Hörfunkanbieter klagen gegen DFL

Die privaten Hörfunkanbieter sind im Streit mit der Deutschen Fußball Liga (DFL) um Lizenzgebühren vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Die DFL verlangt Gebühren für Radioübertragungen aus Fußballstadien.

Karlsruhe - Das höchste deutsche Gericht bestätigte am Donnerstag den Eingang einer Verfassungsbeschwerde von Radio Hamburg und damit einen Bericht der «Süddeutschen Zeitung». Die DFL verlangt für Radioübertragungen aus Fußballstadien Gebühren. Die privaten Sender sehen das Grundrecht auf Rundfunkfreiheit verletzt. Zuletzt hatte Radio Hamburg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verloren.

Seit 2001 streitet Radio Hamburg - stellvertretend für die im Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) vertretenen privaten Hörfunksender - gegen die DFL und gegen die Fußballvereine Hamburger SV und FC St. Pauli. Der BGH hatte im November entschieden, dass Bundesligavereine für Radioreportagen aus ihren Fußballstadien ein besonderes Entgelt von den Sendern fordern dürfen. Der Kartellsenat hatte dabei auf das Hausrecht der Vereine verwiesen.

Diese und vorangegangene gerichtliche Entscheidungen will der Privatsender nun verfassungsrechtlich prüfen lassen. Aus Karlsruhe erhofft sich der Programmdirektor und Geschäftsführer von Radio Hamburg, Marzel Becker, eine «grundsätzliche Klarstellung zur Bedeutung einer freien Berichterstattung von Medien in Deutschland». VPRT-Präsident Jürgen Doetz sagte: «Die Rundfunkfreiheit als hohes Gut unserer Verfassung wiegt schwerer als die kommerziellen Interessen von Vereinen oder der DFL.»

Der BGH hatte bestätigt, was seit einigen Jahren ohnehin Praxis ist. Ähnlich wie beim Fernsehen verlangt die DFL für Radioreportagen inzwischen - je nach Dauer und Reichweite - vier- bis fünfstellige Beträge pro Saison. Die Hörfunksender hatten sich dagegen mit dem Argument zur Wehr gesetzt, Radio sei mit Fernsehen nicht vergleichbar: Der Radioreporter erbringe mit der Schilderung des Spielgeschehens eine eigene kreative Leistung. Anfang 2000 hatten die Bundesligaclubs Hamburger SV und FC St. Pauli sowie deren Vermarktungsorganisation DFL erstmals eine Vergütung für Live- und sonstige Berichterstattung aus den Stadien gefordert.

Der hanseatische Sender wird von Rechtsprofessor Herbert Bethge von der Universität Passau vertreten. Der Jurist hat nach Informationen der «Süddeutschen Zeitung» auf 50 Seiten darauf hingewiesen, dass die wirtschaftlichen Vermarktungsinteressen von Fußballveranstaltern im Vergleich niedriger zu bewerten seien; auch sei der Wert der Hörfunkberichterstattung aus dem Stadion von den Fachgerichten als zu gering eingeschätzt worden.

Unklar ist noch, ob der der gesamte Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts oder nur eine Kammer sich des Themas annimmt. Entscheidungen der höchsten deutschen Richter können zwischen Wochen und Jahren dauern. Nur 2,5 Prozent der Verfassungsbeschwerden sind erfolgreich. (tso/dpa)

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