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Medien: Gebühr als Abgabe

Neues Modell zur Finanzierung von ARD und ZDF

„Einfach, vollziehbar, unausweichlich, grundrechtschonend“, mit diesem „Vierklang“ umschreibt der Staatsrechtler Paul Kirchhof die Ziele einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Nach seinem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten, das er für ARD, ZDF und Deutschlandradio erstellt hat, kann das neue Instrument die geltende Rundfunkgebühr ablösen. Kirchhof sagte beim Pressegespräch in Berlin, dass die neue Abgabe nicht inflationär gestaltet, der jetzige Monatsbeitrag von 17,98 Euro beibehalten werden sollte. Der Reformvorschlag, schreibt Kirchhof, „verfolgt ein Gerechtigkeitsanliegen, soll nicht das Abgabeaufkommen steigern“.

Die Grundidee im Kirchhof-Papier ist die Anpassung der Gebührenpflicht an die technologische Entwicklung. In Zeiten hybrider Endgeräte ist der Empfang von öffentlich-rechtlichem Rundfunk auf vielen Apparaten bis hin zum aufgerüsteten Toaster möglich. Das Medienendgerät ist für Kirchhof nicht länger die Bemessungsgrundlage, für ihn ist es der Mensch in der Informationsgesellschaft, vulgo Haushalt oder Betriebsstätte. Was allerdings die Abgabenpflicht auslöst, das bleibt bestehen: Es ist das Leistungsangebot der öffentlich-rechtlichen Sender, das Kirchhofsche Modell lässt, wie das geltende Gebührenmodell, die tatsächliche Nutzung außer Acht. Für den Staatsrechtler steht fest, dass es ohne das Informationsangebot von ARD und ZDF „eine andere politische Kultur“ in Deutschland gäbe.

Künftig soll jeder Haushalt, egal wie viele Personen darin leben, einen einheitlichen Betrag für ARD und ZDF bezahlen, egal wie viele Fernseher, Radios oder Computer vorhanden sind. Die heutige Unterscheidung zwischen der Grundgebühr von 5,76 Euro (Radio oder PC) und der Fernsehgebühr von 12,22 Euro würde zugunsten von 17,98 Euro aufgegeben.

Auch bei der Haushaltsabgabe soll es Befreiungen aus sozialen Gründen geben. Bislang kommen die rund 40 Millionen Gebührenzahler für die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle auf, indem die Befreiungen auf die Monatsgebühr umgelegt werden. Kirchhof will einen anderen Weg. Der Monatsbetrag soll mit dem Wohngeld an sozial Schwache ausbezahlt werden, die ihn an die Sender weiterreichen. In diesem Falle wird der Gebührenzahler zwei Mal für ARD und ZDF aktiv: einmal über die Haushaltsabgabe, sodann als Steuerzahler für die Sozialkassen.

Der Jurist Kirchhof möchte die Abgabenreform mit einem schrittweisen Werbe- und Sponsoringverzicht in den Programmen verbinden. In seinen Augen würde das die kulturelle Identität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stärken.

Die Sender begrüßten Kirchhofs Modell. „ARD und ZDF sehen einen Handlungsbedarf, um der Erosion bei den Gebühreneinnahmen entgegenzuwirken“, hieß es in einer Erklärung beider Anstalten, die jährlich rund sieben Milliarden Euro erhalten. Die Sender hoffen, über eine adressierbare Haushaltsabgabe statt eines vermuteteten Empfangsgeräts die Zahl der Schwarzseher senken zu können. Nach Ansicht von Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, wird die GEZ das „Inquisitorische“ verlieren.

Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust sagte, „mit dem Gutachten wird ein überzeugender, verfassungsrechtlich gangbarer Weg beschrieben.“ Es sei nun Sache der Politik, ihre Schlüsse zu ziehen, ergänzte ZDF-Intendant Markus Schächter. Die Ministerpräsidenten wollen am 9. Juni über das Thema beraten. SPD und Union sind sich weitgehend einig und unterstützen die Haushaltsabgabe, die ab 2013 wirksam sein soll. Joachim Huber

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