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Gema und Bitkom haben sich über Musikdienste im Netz geeinigt.

© dpa

Gema und Bitkom: Reinhören in Musiktitel im Internet erlaubt

Gema und Bitkom einigen sich über Musik im Netz. Statt 30 darf nun 90 Sekunden probegehört werden. Die Probleme der Videoportale und der unbeliebten Mitteilung "in Ihrem Land nicht verfügbar" löst dies aber nicht.

Es ist ein Durchbruch, aber gefühlt nur ein kleiner. Nach wie vor gibt es zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) und dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) keine Einigung, was das Onlinestellen von Musikvideos bei Videoportalen wie Youtube angeht. Die Nachricht, dass ein Inhalt „in Ihrem Land“ nicht verfügbar sei, die in den letzten Monaten immer mehr deutsche Internetnutzer bei Youtube lasen und die inzwischen zu einer Art Ikone des rigiden, von der Gema konzertierten Urheberschutzes hierzulande geworden ist, wird es weiterhin geben.

Trotzdem bedeutet der Vertrag, über den Gema und Bitkom am Donnerstag informierten, viel. Verbindlich regelt er die Höhe der Urhebervergütungen, die für das Onlinestellen von Musikstücken auf Internet-Musikportalen abgeführt werden müssen. Zwischen sechs und neun Cent netto soll demnach die Lizenzgebühr sein, die pro Stück an die Gema gezahlt werden muss. "Das schafft Planungssicherheit für die Anbieter", erklärte Bitkom-Vizepräsident Volker Smid in Berlin. Und auch der Gema-Vorstandsvorsitzende Harald Heker zeigte sich angetan: "Der Vertragsabschluss ist für die Gema-Mitglieder sehr erfreulich."

Erfreulich ist das Ergebnis der jahrelangen Verhandlungen, die rückwirkend bis 2002 gelten, auch für die Nutzer: Sie können in Zukunft nicht nur zum Verkauf stehende Musiktitel 90 statt wie bisher nur 30 Sekunden zur Probe hören, sondern sogar darauf hoffen, dass sich nun zeitnah auch Musik-Streamingdienste wie Google Music oder iTunes Match aufmachen, ein deutsches Angebot an den Start zu bringen. "Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vor", so Bitkom-Vize Smid. Man gehe deshalb davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben werde, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören könnten. Bisher waren genau solche Angebote durch eine fehlende Vereinbarung dazu, wie im Internet vorgehaltene und zum jederzeitigen Anhören zur Verfügung gestellte Inhalte mit der Gema abgerechnet werden könnten, gescheitert. Beziehungsweise: Marktmächtige Anbieter wie Apple oder Google hatten erst gar nicht versucht, auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen.

Derweil stößt die Sperrung von Inhalten bei Youtube auf immer mehr Widerstand. Erst vor kurzem hatte der Blogger Johnny Haeusler über seinen Blog „spreeblick.com“ Gema und Youtube-Betreiber Google zu einer Einigung aufgefordert. Der Musiker Jan Delay, der selbst von den Sperrungen betroffen ist, forderte nahezu zeitgleich via Facebook, „dass man endlich wieder deutsche Major-Videos auf Youtube gucken kann!!“ Just dazu aber bedarf es offenbar noch weiterer Verhandlungen.

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