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GEZ-Reform: Wie teuer darf's denn werden?

Die Gebührenreform wird die GEZ verändern. Die SPD findet die Einrichtung effizient, die FDP hingegen will die bei den Bundesbürgern wenig beliebte Einzugszentrale abschaffen.

Kommt die Haushaltsabgabe 2013, kommt die Reform der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). 1100 Mitarbeiter sind in Köln beschäftigt, um bei 42,5 Millionen Nutzern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Gebühren einzufordern. „Auch bei der GEZ wird es natürlich Änderungen geben“, sagte ARD-Sprecher Harald Dietz der dpa am Freitag. Der angekündigte Wechsel von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr zu einer allgemeinen Haushaltsabgabe hat Spekulationen über die Zukunft der wenig geliebten GEZ ausgelöst. Die Erwartungen gehen bis hin zur Abschaffung. Dietz sagte, zu den Kosten für die Änderungen beim Gebühreneinzug sei noch keine konkrete Aussage möglich. Die „Financial Times Deutschland“ hatte berichtet, die Umstellung auf die Haushaltspauschale werde bei der GEZ 150 Millionen Euro Zusatzkosten verursachen. Dietz nannte diese Angabe „völlig unrealistisch“. Auch der GEZ-Verwaltungsratsvorsitzende Hans Färber wies die Summe als „nicht nachvollziehbar“ zurück. Für die „technische Migration“ des bisherigen GEZ-Datenbestandes werde ein Zusatzaufwand entstehen, der derzeit noch nicht bezifferbar sei, sagte Färber. Eine seriöse Kalkulation sei erst machbar, wenn alle Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Modells bekannt seien.

Die FDP will die GEZ abschaffen und den Gebühreneinzug in die Hände der Finanzämter legen. Die SPD sieht die Einrichtung dagegen als effiziente Einrichtung, die weiter gebraucht werde. Der Chef der regierungsberatenden Monopolkommission, Justus Haucap, hält den „Riesenapparat“ GEZ für verzichtbar. Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation will eine stark verkleinerte GEZ.

Die Behörde hatte 2008 knapp 7,3 Milliarden Euro Gebühren eingezogen. Bisher ist die Höhe der Gebühr abhängig von den Geräten. Ein Fernsehapparat löst die Maximalgebühr von 17,98 Euro monatlich aus, ein Radio alleine macht derzeit 5,67 Euro. Seit 2007 gilt eine Gebührenpflicht in Höhe der Radiogebühr auch für „neuartige Rundfunkgeräte“. Die Einordnung im Einzelfall fällt oft schwer, es gibt Schlupflöcher, juristischen Streit, Ärger beim Gebührenzahler.

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