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Medien: Hamburg: Erste Adresse für Medienopfer

Die „Sächsische Zeitung“ reagierte prompt. Sie hatte die Sonderseite über das Wahlforum mit Lesern, auf dem PDSSpitzenkandidat Peter Porsch „ins Kreuzfeuer“ genommen worden war, fertig produziert.

Die „Sächsische Zeitung“ reagierte prompt. Sie hatte die Sonderseite über das Wahlforum mit Lesern, auf dem PDSSpitzenkandidat Peter Porsch „ins Kreuzfeuer“ genommen worden war, fertig produziert. Doch dann wurde der Text kurzfristig aus dem Blatt gekippt – und durch eine Reportage über die Stasi-Vorwürfe gegen den Politiker ersetzt. Aktueller Anlass: Porschs Anwälte hatten durchgesetzt, dass die in Dresden erscheinende Zeitung Porsch nicht mehr Spitzelei vorwerfen darf.

Erfolgreich war der PDS-Mann vor der Zivilkammer 24 im Landgericht der Medienstadt Hamburg. Sie gilt als erste Adresse für Menschen, die sich von der Presse ungerecht behandelt fühlen. Eingerichtet 1969, war sie das erste Richtergremium, das sich auf Pressesachen spezialisierte. Die Kammer gilt als streng im Umgang mit den Medien – und Betroffene aus der ganzen Bundesrepublik können sich an sie wenden. Denn über den Gerichtsstand entscheidet bei Unterlassungsansprüchen, wo jemand geschädigt wird. Da es Presse überall zu kaufen gibt, können sich die Kläger den Ort praktisch aussuchen.

Die Presse in Sachsen – denn fast alle Regionalzeitungen erhielten ähnliche Unterlassungserklärungen – ist empört. Über einen „Angriff auf die Pressefreiheit“ schimpfen die Chefredakteure. Die Landespressekonferenz meint, Porsch wolle die Medien „mundtot“ machen. Peter Stefan Herbst, Chefredakteur der „Lausitzer Rundschau“, sagte, sein Blatt wolle mit allen rechtlichen Mitteln gegen die Entscheidungen vorgehen – und legte, wie andere Blätter auch, Widerspruch ein.

Schwieriger dürfte es für Porsch werden, auch Aktenhüterin Marianne Birthler zum Schweigen zu bringen. Sie hat nicht nur die Akten herausgegeben, sondern den Stasi-Verdacht öffentlich bekräftigt. Anfang der neunziger Jahre gab es bereits ein solches Verfahren, als der damalige Brandenburger Ministerpräsident gegen Äußerungen des früheren Behördenleiters Joachim Gauck geklagt hatte. Damals gewann Manfred Stolpe, auch weil Gauck heftig über Stolpe herzog. Birthler formuliert vorsichtiger.m.m./neu

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