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Zahlreiche Menschen an Silvester in Köln auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs.

© dpa

Herkunft von Straftätern: Diskriminierungsrichtlinie des Presserats bleibt unverändert

Auch nach der Silvesternacht in Köln: Die Diskriminierungsrichtlinie des Deutschen Presserats bleibt unverändert. Einige Journalisten beklagten, die Regelung schränke Medien ein und bevormunde die Leser.

Die Frage ist alt, die Antwort nicht einfach: Sollen Medien Angaben zur Herkunft oder Religion von Straftätern machen? Nicht unbedingt, nicht in jedem Fall, sagt weiter der Presserat. Das Plenum des Gremiums sprach sich am Mittwoch in Berlin mit überwiegender Mehrheit für eine Beibehaltung der Richtlinie 12.1 des Pressekodexes aus, wie der Geschäftsführer des Presserats, Lutz Tillmanns, dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Die Regelung sieht vor, dass Medien die Herkunft oder Religion von Straftätern nur dann nennen, wenn ein „begründbarer Sachbezug“ zu der Straftat besteht.

Die Vollversammlung des Presserats sei übereingekommen, dass die Richtlinie kein Sprachverbot für Medien darstelle, sagte Tillmanns. Zugleich erkenne man jedoch an, dass in den Redaktionen Unsicherheit über die Anwendung herrsche. Dabei wolle man Journalisten künftig verstärkt Hilfestellung leisten, erklärte er.

Die Diskriminierungsrichtlinie war in den vergangenen Wochen verstärkt in die Kritik geraten, insbesondere in Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Straftaten in der Kölner Silvesternacht. Einige Journalisten beklagten, die Regelung schränke Medien ein und bevormunde die Leser. Tsp

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