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Medien: Holtzbrinck versus Bundeskartellamt

„Gespräche“ statt schriftlicher Stellungnahme zur Abmahnung

Am gestrigen 13. Januar lief die Frist ab, in der die Verlagsgruppe Holtzbrinck schriftlich Stellung nehmen konnte zur Abmahnung des Kartellamts im Fall der Übernahme des Berliner Verlags. Aus Stuttgart hieß es dazu: „Wir sind in Gesprächen mit dem Kartellamt.“ Es gebe „eine Reihe von Punkten“ in der Abmahnung vom 18. Dezember 2003, die nach Ansicht der Holtzbrinck-Gruppe „nicht zutreffend“ beziehungsweise „erklärungsbedürftig“ seien. Dies würde man versuchen, in Gesprächen mit der Bonner Behörde zu klären, eine schriftliche Stellungnahme gebe es jedoch nicht.

Als Nächstes wird das Kartellamt wie angekündigt in der Zeit nach dem 10. Februar seine endgültige Entscheidung treffen. Wobei davon auszugehen ist, dass es auch diesmal auf ein Verbot hinausläuft. Damit bliebe es Holtzbrinck trotz der Absicht, den Tagesspiegel an Pierre Gerckens zu verkaufen, untersagt, den Berliner Verlag mit der „Berliner Zeitung“ zu übernehmen. Denn nach Ansicht des Kartellamts sei der Tagesspiegel auch nach dem Verkauf Holtzbrinck zuzurechnen.

Wie bereits bei der schriftlichen Abmahnung durch das Kartellamt im Dezember 2003 angekündigt, behält sich die Verlagsgruppe Holtzbrinck rechtliche Schritte vor. Nach einem erneuten negativen Bescheid aus Bonn steht Holtzbrinck für eine Klage der Weg zum Oberlandesgericht Düsseldorf offen. So lange bleibt der Tagesspiegel im Besitz von Holtzbrinck; der Verkauf an Pierre Gerckens wird nicht vollzogen. Er ist an die Bedingung geknüpft, dass Holtzbrinck die „Berliner Zeitung“ führen darf.

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