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JUGENDSCHUTZ: Freiwillige Altersangaben im Internet

Der Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Martin Stadelmaier, hat die Auffassung von Bund und Ländern bekräftigt, dass Anbieter von Internetinhalten für ihr Angebot freiwillig eine Altersbeschränkung angeben sollen. Eine freiwillige Kennzeichnung sei „der richtige Weg“, sagte Stadelmaier am Mittwoch laut Mitteilung bei einer Anhörung zur Novellierung des JugendmedienschutzStaatsvertrags in Mainz.

Der Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Martin Stadelmaier, hat die Auffassung von Bund und Ländern bekräftigt, dass Anbieter von Internetinhalten für ihr Angebot freiwillig eine Altersbeschränkung angeben sollen. Eine freiwillige Kennzeichnung sei „der richtige Weg“, sagte Stadelmaier am Mittwoch laut Mitteilung bei einer Anhörung zur Novellierung des JugendmedienschutzStaatsvertrags in Mainz. „Von einer Zwangsklassifizierung war nie die Rede.“ Der von den Ländern und dem Bund gemeinsam erarbeitete Novellierungsentwurf sieht die Einführung einer freiwilligen Alterskennzeichnung von Internetinhalten vor. „Ein verantwortungsvoller Jugendmedienschutz muss einen geschützten Raum für Kinder und Jugendliche im Netz anbieten. Nur so können sie die großartigen Chancen und Angebote, die das Netz bereitstellt, sinnvoll nutzen“, sagte Stadelmaier. dpa/Tsp

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