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Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) erklärt am 17.10.2014 bei einer Pressekonferenz in Berlin seinen Rücktritt zum Dezember.

© dpa

Karlsruhe stärkt Pressefreiheit: Bundesverfassungsgericht gibt Tagesspiegel recht

Berlins früherer Finanzsenator Ulrich Nußbaum unterliegt im Rechtsstreit um Berichte um Steglitzer Kreisel.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss zugunsten des Tagesspiegels die Presse- und Meinungsfreiheit gestärkt. Zugleich hob das oberste deutsche Gericht ein vorangegangenes Urteil des Kammergerichtes zugunsten des damaligen Berliner Finanzsenators Ulrich Nußbaum auf, mit dem diese Zeitung zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet worden war – zu Unrecht, urteilten die Verfassungsrichter.

In der Auseinandersetzung zwischen dem damaligen Finanzsenator Ulrich Nußbaum und dem Tagesspiegel ging es um Berichte über den Verkauf des in Landesbesitz stehenden Teils des Steglitzer Kreisels. Der Tagesspiegel hatte dabei Gerüchte und Meinungen wiedergegeben, warum die Verkaufsverhandlungen zwischen Nußbaum und dem späteren Erwerber ins Stocken gerieten: „Zwei Alphatierchen“ hätten sich „ineinander verkeilt“, das Verhältnis zwischen den „ziemlich besten Freunden“ sei abgekühlt und diese seien nicht mehr so „dicke“.

Ironische Meinungsäußerungen seien das, urteilten die Verfassungsrichter, und keine Tatsachenbehauptungen. Der Beitrag enthalte auch keine „verdeckte Tatsachenbehauptung“. Er dränge dem Leser keine „unabweisbare Schlussfolgerung“ auf, ob mit den „ziemlich besten Freunden“ die persönliche oder die geschäftliche Beziehung beschrieben sei. Das Urteil des Kammergerichts gegen den Tagesspiegel verletze dessen Rechte aus Artikel 5 des Grundgesetzes.

„Die weit überwiegende Zahl der Verfassungsbeschwerden werden gar nicht zur Entscheidung angenommen“, sagte Rechtsanwalt Helge Reich, umso erfreulicher der Erfolg. „Es ist das erste Mal seit fünfundzwanzig Jahren, dass wir wegen einer Pressesache das Bundesverfassungsgericht bemüht haben“, sagte Moritz von Jagow, Justitiar des Tagesspiegels (1BVR1081/15).

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