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Medien: Keine Angst vor Online-Banking

Anwalt für Multimedia-Recht „Sind Bankgeschäfte am Computer wirklich harmlos?“ In jedem Fall!

Anwalt für Multimedia-Recht „Sind Bankgeschäfte am Computer wirklich harmlos?“

In jedem Fall! Die großen Banken bieten für den sicheren Datentransfer so genannte verschlüsselte Verbindungen an. Diese sind daran zu erkennen, dass die Internetadresse mit „https://“ beginnt und unten im Internet-Programm ein kleines Vorhängeschloss abgebildet wird.

Die einzelnen Bankgeschäfte werden durch mehrfache Sicherheitsmechanismen geschützt. In der Regel benötigt man für jede einzelne Online-Überweisung neben der eigentlichen Kontoverbindung sowohl ein eigenes Kennwort als auch eine Transaktionsnummer (TAN). Beides erhält man von seiner Bank zuvor in getrennter Briefpost und sollte es, wie die Geheimnummer zu seiner EC-Karte ja auch, getrennt voneinander aufbewahren. Achtung: Bankmitarbeiter fragen niemals nach dem Kennwort oder einer TAN.

Mittlerweile gibt es einige gerichtliche Entscheidungen zum Online-Banking (www.aufrecht.de). Hierbei fällt auf, dass sich die Gerichte meistens auf die Seite des Kunden schlagen. So kann die Bank nach Auffassung des Bundesgerichtshofes beispielsweise die Haftung für eine intern verschuldete Störung des Onlinezugangs nicht im „Kleingedruckten“ auf den Kunden abwälzen und muss eventuelle Schäden bezahlen.

Besonders wichtig: Von größeren Aufträgen oder wichtigen Bestätigungen unbedingt Bildschirmausdrucke anfertigen. Nur so wird ein späterer Nachweis ermöglicht, wenn wider Erwarten doch etwas schief läuft.

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Dann schreiben Sie uns:

E-Mail: computer@tagesspiegel.de

Postanschrift: Verlag Der Tagesspiegel,

Redaktion Computer, 10786 Berlin

an Michael Terhaag

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