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 Eine Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Crailsheim

© dpa

Keine presseähnliche Berichterstattung: Amtsblatt darf keine Zeitung sein

BGH-Urteil: Die Stadt Crailsheim verliert gegen „Südwest Presse“. Ein kostenlos verteiltes Amtsblatt darf keine presseähnliche Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben einer Kommune machen.

Ein kostenlos verteiltes Amtsblatt darf einem Urteil zufolge keine presseähnliche Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben einer Kommune machen. Dies sei „originäre Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staates“, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Danach müssen staatliche Publikationen eindeutig als solche erkennbar sein und sich auf Sachinformationen beschränken. Zulässig sei die Veröffentlichung amtlicher Mitteilungen sowie Vorhaben der Kommunalverwaltung und des Gemeinderats. (AZ: I ZR 112/17)

Damit gab das Gericht dem Verlag der Ulmer „Südwest Presse“ Recht und wies die Revision der beklagten Stadt Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) zurück. Diese ist zur Unterlassung verpflichtet, weil sie mit der kostenlosen Verteilung ihres „Stadtblatts“, einem kommunalen Amtsblatt, gegen das grundgesetzlich verankerte Gebot der „Staatsferne der Presse“ verstoße. Dies sei außerdem wettbewerbswidrig.

Zur Begründung führten die Karlsruher Richter weiter aus, dass die redaktionellen Beiträge des „Stadtblatts“ über das zulässige staatliche Informationshandeln hinaus gehen. Zudem weise die Publikation ein presseähnliches Layout auf. Viele Artikel gingen auch sachlich oder örtlich über den gemeindlichen Zuständigkeitsbereich hinaus.

Die Stadt Crailsheim gibt das „Stadtblatt“ seit 1968 heraus. Seit dem Jahr 2003 besteht es aus einem amtlichen, einem redaktionellen sowie einem Anzeigenteil. Der redaktionelle Teil wird von der Pressestelle der Stadt verantwortet. Seit dem 1. Januar 2016 wurde das „Stadtblatt“ kostenlos an 17 000 Haushalte verteilt. Dagegen hatte die „Südwestpresse“ geklagt und bereits in den Vorinstanzen Recht bekommen. epd/Tsp

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