zum Hauptinhalt

Klage gegen Perlentaucher: Kein Ende im Streit um Kurz-Kritiken

Seit vier Jahren streiten sich "Süddeutsche Zeitung" und "Frankfurter Allgemeine Zeitung" nun schon mit dem Portal Perlentaucher, das die Literaturkritiken der Blätter zusammenfasst. Doch auch der Bundesgerichtshof konnte die Auseinandersetzung nicht beenden.

Der Streit um die kommerzielle Weiterverwertung von Kurz-Literaturkritiken im Internet wird weiter vor Gericht ausgetragen. In der seit vier Jahren andauernden Auseinandersetzung zwischen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und der „Süddeutschen Zeitung“ mit der Internetseite www.perlentaucher.de hob der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch ein Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main von vor drei Jahren auf. Der BGH verwies die Sache zur Neuverhandlung an die Vorinstanz zurück (AZ: I ZR 12/08).

Die Zeitungen hatten die Internetseite auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt. Mitarbeiter von „Perlentaucher“ hatten Kurzzusammenfassungen von Literaturkritiken der Blätter verfasst, die an die Online-Buchhändler amazon.de und buecher.de weiterverkauft wurden. Landgericht und OLG hatten Klagen der Verlage mit der Begründung abgewiesen, es seien keine Urheberrechte verletzt worden. Die „Abstracts“ seien als freie Benutzungen der Originalrezensionen zulässig. Das Berufungsgericht muss nun erneut prüfen, ob die „Abstracts“ bei „Perlentaucher“ selbstständige Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind. Diese Prüfung kann nach BGH-Ansicht bei verschiedenen Texten zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. „Die Frage lässt sich nicht allgemein, sondern nur aufgrund einer Würdigung des jeweiligen Einzelfalls beantworten“, sagte der Vorsitzende Richter des I. BGH-Zivilsenats, Joachim Bornkamm. In aller Regel sei nur die sprachliche Gestaltung vom Urheberrecht geschützt und nicht der Inhalt einer Buchrezension. „Den Inhalt eines Textes in eigenen Worten wiederzugeben, ist urheberrechtlich grundsätzlich zulässig“, sagte Bornkamm. Deshalb sei von besonderer Bedeutung, in welchem Ausmaß originelle Formulierungen der Originalrezensionen in den „Abstracts“ enthalten sind.

„Perlentaucher“-Chef Thierry Chervel sagte dem epd: „Für uns ist das ein Erfolg.“ Der BGH habe deutlich gemacht, dass das Geschäftsmodell des Internetdienstes nicht infrage stehe. dpa/Tsp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false