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Beim Leistungsschutzrecht geht es vor allem darum, wie Suchmaschinen Textausschnitte anderer Seiten verwenden dürfen.

© dpa

Leistungsschutzrecht: Verlage wollen Lizenzgebühr von Google

Am Donnerstag tritt das Leistungsschutzrecht in Kraft. Viele Verlage wollen damit durchsetzen, dass Suchmaschinen wie Google ihnen eine Lizenzgebühr für die Nutzung ihrer Inhalte zahlen.

Es geht um maximal 250 Zeichen. So viel Text wird in den sogenannten „Snippets“ angezeigt, mit denen auf Google News Artikel angerissen und dann auf die Ursprungswebsite verlinkt werden. Viele deutsche Verlage wollen, dass Suchmaschinen wie Google ihnen eine Lizenzgebühr dafür zahlen. Doch wenn an diesem Donnerstag das Leistungsschutzrecht (LSR) in Kraft tritt, werden die Inhalte weiterhin auf Google News zu sehen sein, ohne dass die Verlagshäuser vergütet werden – allerdings unter Vorbehalt. „Wir freuen uns sehr, dass hunderte deutsche Verlage ihr Einverständnis bestätigt haben“, sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck am Dienstag. Dazu gehört auch der Tagesspiegel.

Nur wenige Verlage haben Google widersprochen oder auf die Aufforderung zur Einverständniserklärung nicht geantwortet. Zu diesen Verlagen gehört auch die „Rhein-Zeitung“.

Es bleiben rechtliche Fragen

„Nur ein Prozent unserer Nutzer kommt über Google News auf unsere Internetseite. Es wäre deshalb verschenkt, wenn wir unsere hart erarbeiteten, exklusiven Stoffe Google weiter zugänglich machen würden“, sagt „Rhein-Zeitung“-Chefredakteur Christian Lindner. In den vergangenen vier Jahren habe die Zeitung ihre Social-Media-Aktivitäten über Facebook und Twitter ausgebaut und gewinne über die Netzwerke zahlreiche Leser. Lindner gibt jedoch zu bedenken, dass die Position seines in Koblenz ansässigen Verlags mit Konzentration auf regionale und lokale Stoffe eine andere ist als die solcher Medienhäuser, die bundesweit im Nachrichtenwettbewerb stehen.
Sie wollen auf Google News nicht verzichten, um keine Reichweitenverluste zu riskieren. Für sie ist die Durchsetzung des LSR deshalb besonders wichtig. Es sieht vor, dass Suchmaschinen nur „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ nutzen dürfen, ohne die Verlage vergüten zu müssen. Wie lang diese frei verwendbaren Zitate sein dürfen, ist in dem Gesetzesentwurf jedoch nicht exakt festgelegt. Deshalb müssen die Verlage entscheiden, unter welchen Bedingungen ihre Inhalte von Suchmaschinen und Aggregatoren verwertet werden könnten. „Inhalt und Reichweite des neuen Leistungsschutzrechts“ sind „gerichtlich noch nicht geklärt“, äußert sich der Bund Deutscher Zeitungsverleger.

Um sich alle Optionen offenzuhalten, haben deshalb viele Verlage Google nur ihre „vorläufige Einwilligung“ zur Nutzung ihrer Inhalte gegeben. Denn im Gegensatz zu Google gehen sie davon aus, dass die „Snippets“ unter das LSR fallen. Zu ihnen gehört auch die Verlagsgruppe Saarbrücker Zeitung Verlag und Druckerei GmbH mit der „Saarbrücker Zeitung“, dem „Trierischen Volksfreund“ und der „Lausitzer Rundschau“. „Wir fordern von den Suchmaschinen eine Faire-Share-Lösung. Die Verlage sollen an den Werbeerlösen, die die Suchmaschine mit den Inhalten der Redaktionen verdient, beteiligt werden“, sagt Joachim Meinhold, Vorsitzender der Geschäftsführung.

Auf dem Weg zur Verwertungsgesellschaft

Der Verlag strebt ebenso wie andere deutsche Verlage eine Verwertungsgesellschaft an. So wie die Axel Springer AG („Welt“, „Bild“), die sich für die Einführung des LSR eingesetzt hatte. Auch die „Rhein-Zeitung“ gehört zu den Unterstützern und schließt nicht aus, dann wieder zu Google zurückzukehren. „Ich bin optimistisch, dass es eine solche Verwertungsgesellschaft geben wird. Denn allein auf die Reichweite zu setzen, um die Inhalte im Netz zu finanzieren, reicht nicht aus. Wir müssen raus aus dem Visit-Karussell und Qualität bezahlt bekommen, sowohl im Print als auch Digital", sagt Lindner.

Noch gibt es jedoch keine konkrete Planung, wie eine solche Gesellschaft organisiert sein könnte. Das wohl größte Problem: Wo nichts eingezahlt wird, kann auch nichts ausgezahlt werden. Und Google bleibt dabei: „Wir zahlen nicht für ,Snippets‘. Das ist unsere grundsätzliche Haltung“, sagte Oberbeck. Dass die Verlage ihre Einwilligung nur vorläufig gegeben haben und mit der jederzeitigen Widerrufbarkeit drohen, stört Google offensichtlich nicht. „Jeder Verlag kann so oft er will seine Meinung ändern“, sagt Oberbeck. Es dauere nur 48 Stunden, bis Google darauf reagiere. Meinhold geht davon aus, dass es zum Rechtsstreit mit dem US-Suchmaschinenkonzern kommen wird. Zu einem möglichen Streit will sich Google nicht äußern. Der Konzern spricht von den Verlagen als „geschätzte Partner“. Das könnte sich jedoch ändern, wenn diese ihr Recht vor Gericht durchsetzen wollen.

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