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Seit Jahren streiten sich große Medienhäuser mit Google über eine angemessene Vergütung ihrer Inhalte. Die deutsche VG Media will sich dabei nun vor allem auf das europäische Leistungsschutzrecht stützen.

© Julian Stratenschulte/dpa

Medienhäuser ziehen Klage gegen Google zurück: VG Media wirft Bundesregierung Versäumnisse beim Leistungsschutzrecht vor

VG Media zieht die Klage gegen Google zurück. Ihre Ansprüche wollen die Medienhäuser nun auf das europäische Leistungsschutzrecht stützen.

Die Verwertungsgesellschaft VG Media, zu der Zeitungshäuser wie Axel Springer, DuMont, Funke, Madsack und das Handelsblatt sowie Radiosender und TV-Konzerne wie ProSiebenSat1 gehören, hat in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin ihre Klage gegen Google wegen Verletzung des deutschen Presseleistungsschutzrechts zurückgezogen.

Die Verwertungsgesellschaft zieht damit nach eigenen Angaben die Konsequenzen aus der zu erwartenden Einschätzung des Gerichts, dass das deutsche Presseleistungsschutzrecht nicht anwendbar sei.

In einer Mitteilung wirft VG Media der Bundesregierung dabei Versäumnisse vor. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im September 2019 einen Verstoß der Bundesregierung gegen Unionsrecht wegen der unterlassenen Notifizierung des Urhebergesetzes bei der EU-Kommission festgestellt.

Medien pochen auf angemessene Vergütung

Mit dem Klageverzicht wollen die in VG Media vertretenen Medienhäuser weitere Kosten für einen Prozess vermeiden, der nunmehr wenig aussichtsreich erscheint. An der grundsätzlichen Haltung hält die Verwertungsgesellschaft allerdings fest. Ziel sei es unverändert, das Ziel, „die schädigende Wirkung des Geschäftsmodells der Plattformbetreiber für die Presselandschaft zu stoppen und den Verlegern eine angemessene Vergütung für die umfangreiche Nutzung ihrer Erzeugnisse im Rahmen der Plattformen zu sichern“, erläutert VG Media.

Das Klageverfahren vor dem Landgericht habe allein die Vergangenheit betroffen, betont VG Media und verweist auf die europäische Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt vom Mai 2019. Sie sieht in allen EU-Mitgliedsstaaten ein Presseleistungsschutzrecht innerhalb von zwei Jahren, spätestens bis zum 7. Juni 2021, vor.

Während in Deutschland die Umsetzung noch aussteht, hat der französische Gesetzgeber diese Vorgabe bereits im Oktober 2019 erfüllt. Google hat darauf, wie bereits zuvor in Deutschland, mit der Androhung reagiert, die Erzeugnisse von Presseverlegern, die nicht in eine kostenlose Nutzung einwilligen, verkürzt darzustellen. Die französische Wettbewerbsbehörde hat Anfang April 2020 entschieden, dass dieses Verhalten kartellrechtswidrig ist.

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