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Causa Brender. Die Vertragsverlängerung von Nikolaus Brender als Chefredakteur des ZDF war 2009 an der Unions-Mehrheit im Verwaltungsrat gescheitert. Das brachte die Diskussion um Staatsnähe und -ferne in den Gremien des ZDF ins Rollen. Foto: dpa

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Medien: Mehr Staatsferne

Verfassungsgericht: Nur noch ein Drittel der Gremiensitze beim ZDF dürfen parteipolitisch besetzt werden.

Kommt jetzt die Wende zum staatsfernen Rundfunk, ohne politische Ränkespiele und Geklüngel? Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag fühlten sich am Dienstag jedenfalls erst einmal alle Seiten in ihren Positionen bestätigt – sowohl die klagenden Länder als auch das ZDF und deren Kollegen von der ARD und erst recht die Vorsitzenden der beiden ZDF-Räte, über deren Zusammensetzung verhandelt worden war. Dabei war das Urteil des obersten Gerichts eindeutig: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk „darf nicht zum Staatsfunk werden“, sondern müsse die in der Gesellschaft vertretenen Meinungen „facettenreich widerspiegeln“, sagte Ferdinand Kirchhof, der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts in der Urteilsbegründung.

In einem Grundsatzurteil hat das Bundesverfassungsgericht angeordnet, dass sich die Zusammensetzung des Fernsehrats und des Verwaltungsrats des ZDF erheblich verändern muss. Der Anteil der „staatsnahen“ Personen muss von 44 Prozent auf ein Drittel reduziert werden. Zudem dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrates „keinen bestimmenden Einfluss“ mehr ausüben.

Anlass für das Verfahren war die „Causa Brender“. Der unionsdominierte ZDF-Verwaltungsrat hatte es 2009 abgelehnt, den Vertrag des damaligen Chefredakteurs Nikolaus Brender zu verlängern. Brender hatte der Union vorgeworfen, den Verwaltungsrat des Senders dominieren zu wollen. Wortführer im ZDF-Verwaltungsrat war damals der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU).

Brender reagierte am Dienstag erfreut auf das Urteil. „Ich glaube, die Auseinandersetzungen um meinen Fall haben sich gelohnt“, sagte der Ex-Chefredakteur. „Das Urteil des Gerichts ist relativ klar: Es erfordert eine Menge an Veränderungen in den Bundesländern, neue Staatsverträge. Und es zeigt deutlich den Politikern die Grenzen ihres Einflusses auf.“ Besonderen Wert haben die Karlsruher Richter auf eine stärkere Vielfalt in den Gremien gelegt. „Es ist absurd, dass im ZDF-Fernsehrat noch kein Migrant oder Muslim sitzt“, sagte Brender dem Tagesspiegel und sprach sich für die Aufnahme weiterer gesellschaftlicher Gruppen aus, „nicht nur der Lautsprecher, sondern auch von kleineren Verbänden“.

Geklagt hatten die Bundesländer Rheinland-Pfalz – deren Regierungschef traditionell der Rundfunkkommission der Länder vorsitzt – und Hamburg. Das Bundesverfassungsgericht gab ihnen nun recht, die bisherigen Regelungen seien nicht verfassungsgemäß und verstießen gegen die Rundfunkfreiheit, entschied das Gericht. Die Bundesländer müssen bis spätestens 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung finden. Eine „ambitionierte, aber nicht ausgeschlossene Vorgabe“, wie Johannes Beermann meint, der als Chef der Staatskanzlei Sachsen der Rundfunkkommission angehört. Ambitioniert ist aber nicht allein der Zeitplan, auch die Senkung der Politikerquote stellt eine Herausforderung dar. Sie kann auf zweierlei Weise gelöst werden: durch eine Aufstockung der staatsfernen Mitglieder in den Gremien oder – um Probleme bei der Besetzung zu verhindern – durch eine Verkleinerung der Räte, meint Medienpolitiker Beermann.

Derzeit hat das ZDF zwei Aufsichtsgremien: Der Fernsehrat mit 77 Mitgliedern überwacht das Programm, genehmigt den Haushalt und wählt den Intendanten. Der Bund schickt drei Vertreter, die 16 Länder je einen, die politischen Parteien zwölf. Der Verwaltungsrat kontrolliert den Intendanten. Die Länder sind mit fünf aktiven oder früheren Regierungschefs vertreten, der Bund hat einen Vertreter, dazu kommen acht gewählte Mitglieder, die keine aktiven Politiker sein sollen.

Die „staatsfernen Gruppen“ werden unter anderem von den Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgebern repräsentiert. Um eine neuerliche Einflussnahme der Politik durch die Hintertür zu verhindern, schreibt das Urteil vor, dass diese Gruppen keine Parlamentarier oder hochrangige Vertreter aus Parteien oder Regierungen in die Gremien schicken dürfen.

Das Urteil der Richter lässt sich allerdings auch als Bestätigung für den bisherigen Kontrollkurs des Senders lesen: Schließlich dürfen politische Funktionäre, insbesondere aus der Exekutive, in den Gremien verbleiben. Das Gericht fordert lediglich eine „hinreichende“ Staatsferne. Richter Andreas Paulus sieht darin eine Relativierung, denn 2008 habe sich Karlsruhe deutlich positioniert: „Der Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks bezieht sich nicht nur auf die manifesten Gefahren unmittelbarer Lenkung oder Maßregelung des Rundfunks; es sollen auch, weitergehend, alle mittelbaren und subtilen Einflussnahmen des Staates verhindert werden“, hieß es damals. Das gegenwärtige Geschacher wird bleiben, fürchtet der Kritiker jetzt, der zum Urteil ein Sondervotum abgegeben hat: Die Rundfunk- und Fernsehgremien seien ein „Spielfeld von Medienpolitikern“. Faktisch dominierten auch weiterhin parteipolitische Maßstäbe. Das Urteil sei ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, allerdings bleibe „das Versprechen eines staatsfernen Rundfunks und Fernsehens auch nach der nunmehr 14. Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts unerfüllt“.

Das ZDF sieht sich jedenfalls durch das Urteil bestärkt. „Die Entscheidung stärkt die Unabhängigkeit des ZDF im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Karlsruhe hat die Bedeutung eines unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont“, sagte Intendant Thomas Bellut nach der Urteilsverkündung. Das Urteil entspreche dem Vorschlag, den das ZDF bereits in seiner Stellungnahme zum Verfahren eingebracht habe. Das ZDF werde die Beratungen der Länder zu den erforderlichen Anpassungen konstruktiv begleiten.

Die Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG) forderte in einer ersten Reaktion die Bundesländer auf, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass für eine umfassende Reform der Aufsichtsgremien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nehmen. „Nicht nur beim ZDF, sondern auch bei anderen öffentlich-rechtlichen Sendern muss der Einfluss der Parteien beschnitten werden“, sagte ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske. Dem widersprach allerdings der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor postwendend. Zwar müsse das Urteil für jeden ARD-Sender einzeln geprüft werden, aber für den NDR-Staatsvertrag ergebe sich aus dem Urteil „nach erster Durchsicht kein unmittelbarer Änderungsbedarf“.

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