ProSieben und „Joko & Klaas“
im Duell mit dem Jugendschutz
ProSieben und das TV-Entertainer-Duo „Joko & Klaas“ haben nach Ansicht der Kommission für Jugendmedienschutz Regeln des Jugendschutzes verletzt. Die Show „Joko gegen Klaas“ wurde beanstandet, weil gleich zwei Folgen morgens um sieben Uhr wiederholt wurden. Durch die riskanten Mutproben und Aktionen könnten Zuschauer bis zwölf Jahren, für die die Sendezeitgrenze zwischen 20 und sechs Uhr morgens liegt, in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden. dpa
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