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Heinrich Senfft

© dpa

Nachruf auf Heinrich Senfft: Meister seiner Klasse

Der Urtyp des Medienanwalts - zum Tode des Rechtsanwalts Heinrich Senfft, ein streitbarer Jurist für den Rechtsstaat.

Wenn es so was wie den Urtyp des Medienanwalts gab, also des Juristen, der sich als Advokat mit der Abwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und Pressefreiheit beschäftigt, war es Heinrich Senfft und zwar auf Seiten von Verlagen wie auch Betroffenen. Seit den 60er Jahren vertrat Senfft mit seiner Kanzlei in Hamburg den „stern“ und „Die Zeit“ in spektakulären Auseinandersetzungen, etwa als Alice Schwarzer 1978 mit neun weiteren Klägerinnen den „stern“ wegen frauenfeindlicher Titelbilder vor Gericht brachte.

Chefredakteur Henri Nannen sollte verboten werden, Frauen weiterhin als „bloßes Sexualobjekt“ auf den Titel zu heben. Die Klage wurde abgewiesen. Senfft war auch der Anwalt, der letztlich den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger zu Sturz brachte.

So konnte er in dem Prozess für „Die Zeit“ Filbinger nachweisen, dass der „furchtbare Jurist“ (O-Ton Rolf Hochhuth über Filbinger) für die Kriegsmarine gegen einen deutschen Soldaten, der sich bereits in britischer Kriegsgefangenschaft befand, die Todesstrafe beantragt hatte und zu vollstrecken suchte. Filbinger sprach von einer „Rufmordkampagne“, trat aber schließlich am 7. August 1978 zurück.

Heinrich Senfft war aber auch über viele Jahre der Anwalt und enger Vertrauter von Romy Schneider, insbesondere in ihrem Kampf gegen die Boulevardpresse, die ihre persönlichen Schicksalsschläge, den Selbstmord des Ehemanns Harry Meyen oder auch den Unfalltod ihres Sohnes ausschlachtete. Zwei Wochen vor ihrem Tod im Mai 1982 war Senfft noch an ihrer Seite, als sie ihr Testament schrieb. Senfft über Romy: „Es war kein Selbstmord. Aber der Tod war ihr willkommen.“

Nach der Wende 1989 vertrat Senfft bewusst prominente Vertreter aus dem Osten: Gregor Gysi, Markus Wolf, Stefan Heym und andere. Die Art und Weise, wie sich die Westmedien über ostdeutsche Biografien hermachten, widerte ihn an. Er machte sich damit nicht beliebt. Im Ergebnis war ihm aber zuzustimmen, da hier vermeintliche westliche Eliten, die selbst im System nie gelebt hatten, über das Verhalten von Personen in der Zeit der DDR ihre oft apodiktischen Urteile fällten. Senfft war im wahrsten Sinne des Wortes ein streitbarer Jurist für den Rechtsstaat, eine Ausnahmepersönlichkeit. Jetzt starb er 88-jährig in Berlin.

Christian Schertz ist Rechtsanwalt in Berlin und Honorarprofessor für Persönlichkeits-, Presse- und Medienrecht an der TU Dresden. Als junger Rechtsanwalt arbeitete er in den Jahren 1994 bis 1997 in der Kanzlei von Heinrich Senfft in Hamburg.

Christian Schertz

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